Private Nutzung im öffentlichen Raum - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung aller Baulichkeiten sowie Durchführung verschiedener Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum wie zum Beispiel Schacht, Privatkanal, Werbung auf einer Radabstellanlage muss eine Zustimmung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau eingeholt werden.

Es werden Verträge mit Personen abgeschlossen, die den öffentlichen Raum für ihre Zwecke nutzen möchten.

Seit dem 1. März 2013 unterliegt überdies folgende Nutzung des öffentlichen Guts nicht mehr dem Gebrauchsabgabegesetz, sondern muss mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau privatrechtlich geregelt werden:

  • Werbetafel
  • Aufstellung von Tischen oder Ständen zu Werbezwecken
  • Leuchtreklame am Geschäftsportal
  • Leuchtröhren, leuchtende Bänder
  • Veranstaltungen jeder Art

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Vor Zustimmung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau darf keine Nutzung erfolgen.

Allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen sind zusätzlich von der antragstellenden Person zu erwirken:

Fristen und Termine

Die Übermittlung des Antrags soll zeitgerecht erfolgen, damit ein Bearbeitungszeitraum möglich ist.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kund*innen-Zentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Im Antrag ist auf vollständige und exakte Angaben zu achten:

  • Name und Adresse der antragstellenden Person (Telefonnummer und E-Mail für Rückfragen)
  • Fotos der Örtlichkeit
  • Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Unterschrift der antragstellenden Person
  • Sofern Dritte betroffen sind: deren Zustimmung (z. B.: Hausinhabung)
  • Ein Lageplan (in einem geeigneten Maßstab) muss beigelegt werden. Als Grundlage und zur Sichtbarmachung von Straßendetails kann der Wiener Stadtplan in hoher Zoomstufe benützt werden.

Kosten und Zahlung

Keine Antragskosten.

Ein Entgelt zur Nutzung des öffentlichen Guts wird vereinbart, wenn im Wiener Gebrauchsabgabegesetz kein Tarif vorgesehen ist (§ 1 Abs. 2) oder es sich um ein Privatgrundstück der Stadt Wien handelt.

Erledigungsdauer

Mit einer Erledigung kann innerhalb von Tagen gerechnet werden. Abhängig von der Qualität der angeschlossenen Beilagen und vom Umfang des für die Art der Nutzung erforderlichen Prüfungsaufwandes kann sich der Zeitraum der Bearbeitung jedoch entsprechend verlängern.

Formular

Der Antrag ist per Post, Fax und E-Mail oder persönlich über das Kundenzentrum möglich.

Die Anleitung mit dem "Antrag für den Vertrag zur Nutzung des von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau verwalteten öffentlichen Straßengrundes" wird von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten mit der Einladung im Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung versendet. Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben in der Verhandlung abgegeben werden:

Antrag für den Vertrag zur Nutzung des von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau verwalteten öffentlichen Straßengrundes: 435 KB PDF

Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau.

Zusätzliche Informationen

Für eine ordnungsgemäße Einreichung per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass auf dem Antrag eine rechtsgültige Unterschrift vorhanden ist (z. B. durch Einscannen des unterschriebenen Formulars).

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