Antrag für eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank
Allgemeine Informationen
Mit 1. Juli 2007 wurde eine österreichweite Genehmigungsdatenbank (GDB) aktiviert. Fahrzeuge können nur mehr erstmalig in Österreich zugelassen werden, wenn die Daten in der GDB eingetragen sind. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis, ist zur Eingabe der Daten der Generalvertreter verpflichtet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
In folgenden Ausnahmefällen ist die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle zuständig:
- Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Wohnsitz in Wien
- Es ist kein Generalvertreter vorhanden oder der Generalvertreter kommt seinen Verpflichtungen binnen 14 Tagen nicht nach
Fristen und Termine
Die Dateneingabe erfolgt üblicherweise binnen 15 Werktagen. Bei geänderten Fahrzeugen ist zusätzlich ein Änderungsverfahren notwendig.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag und am 24.und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember keine Kassa
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59
Erforderliche Unterlagen
Anträge können formlos oder mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Landesfahrzeugprüfstelle zur Abklärung der Zuständigkeit und Modalitäten in Kontakt zu treten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen
Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):
- Ausländische Fahrzeugpapiere (zum Beispiel deutscher Fahrzeugbrief, Zulassung), wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen gewesen ist
- Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Nachweis über EU-Betriebserlaubnis, über COC-Papier oder über die in einem Fahrzeugpapier eingetragene Betriebserlaubniszahl zum Beispiel e1*2001*0098*02
- Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzer*innen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Circa 120 Euro
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Zusätzliche Informationen
- Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests beziehungsweise Autoimport und unter ARBÖ - Rubrik: Info Service abgerufen werden.
- Informationen für vom Ausland importierte Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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