Antrag für Änderungen an Fahrzeugen

Allgemeine Informationen

Die Durchführung von Änderungen an einem Fahrzeug, die die Genehmigungsdaten betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Wohnsitz in Wien oder die Änderung wurde durch eine Werkstätte in Wien vorgenommen.

Bauliche Änderungen an Fahrzeugen, die angezeigt und genehmigt werden müssen:
Beispielsammlung für derartige bauliche Änderungen an Fahrzeugen: 1 MB PDF

Fristen und Termine

Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Anzeige und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie die Originalunterlagen zum Termin mit.

Zuständige Stelle

Wiener Landesfahrzeugprüfstelle

Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag und am 24.und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember keine Kassa

Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige kann mit dem Online-Formular, vor Ort, per Post, Fax oder per E-Mail gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen

Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
  • Nachweise gemäß Änderungserlass, zum Beispiel:
    • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
    • Gutachten einer*s Ziviltechniker*in oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
  • Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzer*innen nicht persönlich kommen

Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.

Kosten und Zahlung

Circa 10 bis 30 Euro pro Änderung (abhängig von der Fahrzeugkategorie).

Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf, sofern die Änderung den Vorschriften entspricht, während des Verfahrens weiterverwendet werden.

Mehr Informationen beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

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