Antrag für Einzelgenehmigung von Oldtimern
Allgemeine Informationen
Oldtimer müssen von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) genehmigt werden.
Das Fahrzeug muss entweder vor 1955 gebaut worden sein oder älter als 30 Jahre sein und in die Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Fahrzeug-Besitzer*in hat einen Wohnsitz in Wien.
Fristen und Termine
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen originalen Unterlagen telefonisch oder vor Ort vereinbart. Bitte bringen Sie die Originalunterlagen zum Termin mit.
Zuständige Stelle
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
Öffnungszeiten für Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17 Uhr; am Karfreitag und am 24.und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kassenöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, jeden Monatsletzten von 8 bis 12 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember keine Kassa
Telefonische Beratung: Infoline Straße und Verkehr, Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr: +43 1 955 59
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Online-Formular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen für Rückfragen
Für die Bearbeitung und Terminvergabe werden folgende Unterlagen im Original benötigt (eine eingescannte Beilage ist nicht ausreichend):
- Bei Importen die ausländischen Fahrzeugpapiere (Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank)
- Je nach Umfang der technischen Inhalte der vorhandenen Papiere zusätzlich technische Daten des Generalvertreters. Sind diese nicht ausreichend oder nicht mehr erhältlich, können die technischen Daten alternativ mit einem Gutachten eines akkreditierten technischen Dienstes oder eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge nachgewiesen werden.
- Besitznachweis (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Die empfohlene Vorlage eines positiven Anmeldegutachtens § 57a von ARBÖ, ÖAMTC, Ziviltechniker, staatlich autorisierten Prüfstellen oder Fachwerkstätte (kein Pickerl) beschleunigt das Verfahren erfahrungsgemäß wesentlich.
- Eventuell Gutachten eines Sachverständigen für historische Fahrzeuge
- Vollmacht, falls die Fahrzeugbesitzer*innen nicht persönlich kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Kosten und Zahlung
Circa 160 Euro
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen oder bei schriftlicher Zusendung auch mit Zahlungsanweisung erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Online-Formular: Einzelgenehmigung von Fahrzeugen oder Änderungen an Fahrzeugen - Antrag
- Leerformular zum Ausdrucken und Ausfüllen: Vollmacht
Zusätzliche Informationen
- Das Fahrzeug muss zur Überprüfung vorgeführt werden.
- Weitere Informationen können unter ÖAMTC - Rubrik Auto&Tests beziehungsweise Autoimport abgerufen werden.
- PKW dürfen maximal 120 Tage im Jahr; Motorräder maximal 60 Tage im Jahr benützt werden.
- Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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