Wasseranschluss - Änderung einer Anschlussleitung - Antrag

Wenn Sie eine Wasser-Anschlussleitung ändern möchten, können Sie online einen Termin zu einer Besprechung vor Ort beantragen.

Füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Anschließend werden Sie für eine Terminvereinbarung kontaktiert.

Die Änderung der Wasser-Anschlussleitung ist gebührenpflichtig.

Allgemeine Informationen

Für die Änderung eines Wasseranschlusses ist Wiener Wasser zuständig.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Geeigneter Platz für den Wasserzähler (z. B. Schacht, Wasserzähler-Raum, Keller, Mauernische) in Absprache mit Wiener Wasser

Fristen und Termine

Der Zeitpunkt der Änderung der Anschlussleitung ist abhängig vom Einzahlungsdatum der erhobenen Kosten.

Zuständige Stelle

Wiener Wasser (MA 31)
6., Grabnergasse 4-6
Telefon: +43 1 59959-31600
Fax: +43 1 59959-99-31600
E-Mail: kanzlei-wv@ma31.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Für die Änderung einer Anschlussleitung ist eine Besprechung vor Ort unbedingt erforderlich. Nach Einlangen des ausgefüllten Online-Formulars, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwecks Terminvereinbarung und Information, welche Dokumente benötigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Gegebenenfalls Kellerplan
  • Gegebenenfalls Vollmacht (z. B. der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer)

Kosten und Zahlung

  • Vergebührung:
    • Antrag 14,30 Euro Bundesgebühr
    • 6,54 Euro Verwaltungsabgaben
  • Die Kosten für die Änderung einer Anschlussleitung richten sich nach der Art der Arbeit an der Anschlussleitung. Die voraussichtlichen Kosten müssen vor den Arbeiten bezahlt werden und werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
  • Die Anschlussabgabe muss nur bei einer Verstärkung (Erhöhung der Dimension) entrichtet werden. Deren Höhe richtet sich nach der neuen Dimension der Anschlussleitung, wobei die bereits einbezahlte Anschlussabgabe für die bestehende Anschlussabgabe angerechnet wird. Die Anschlussabgabe wird nach den erfolgten Arbeiten mittels Bescheid vorgeschrieben und muss zusätzlich zu den Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung entrichtet werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Online-Formular: Wasseranschluss - Änderung einer Anschlussleitung - Antrag

Zusätzliche Informationen

Der Standort des Wasserzählers ist abhängig von der Distanz zwischen Grundstücksgrenze und Hausmauer. Beträgt dieser Abstand mehr als zehn Meter, muss ein Wasserzählerschacht unmittelbar hinter der Grundgrenze von den Antragstellerinnen und Antragstellern errichtet werden. Ist der Abstand kleiner, kann der Wasserzähler im Keller an der straßenseitigen Hauptmauer oder in einer Mauernische montiert werden. Der Wasserzähler wird von der Stadt Wien beigestellt und bleibt in deren Eigentum. Die Hausinstallation (Verbrauchsanlage) umfasst alle Anlagen und Leitungen ab der Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle. Sie darf nur von behördlich konzessionierten Installateurinnen und Installateuren errichtet, geändert und in Stand gehalten werden. Die Installateurinnen und Installateure müssen vor Arbeitsbeginn bei Wiener Wasser, je nach Umfang der Arbeiten, diese melden bzw. anzeigen.

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