Restmüllgefäße - Bestellung oder Abbestellung - Antrag
Hauseigentümer*innen, Liegenschaftseigentümer*innen oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der MA 48 bestellen oder abbestellen. Der Antrag kann online erledigt werden.
Die Erstaufstellung der Gefäße erfolgt kostenlos.
Die Änderung der Anzahl der Behälter oder des Entleerungsintervalles ist kostenpflichtig.
Allgemeine Informationen
Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Müllbehältern (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags von den Hauseigentümer*innen, Liegenschaftseigentümer*innen oder von der bevollmächtigten Verwaltung erfolgen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Der Antrag wird von der MA 48 entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, und den Richtlinien für Müllräume und Müllbehälterstandplätze für Restmüll und Altstoffe überprüft. Das betrifft vor allem die sanitären und die brandschutztechnischen Notwendigkeiten sowie die technischen und betrieblichen Erfordernisse der öffentlichen Müll- und Altstoffsammlung.
Fristen und Termine
Bereitstellung: Die Erledigung erfolgt maximal 4 Wochen nach Antragstellung.
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48)
Betriebsabteilung 6.1.2 (Müll- und Altstoffsammlung, Kundendienst)
5., Einsiedlergasse 2
Erforderliche Unterlagen
Eigentumsnachweis wie z. B. Vollmacht (ob die Person, die den Antrag stellt berechtigt ist, eine Bestellung durchzuführen) oder Grundbuchseinsicht
Kosten und Zahlung
Erstaufstellung
Die Erstaufstellung der Behälter erfolgt kostenlos durch die Stadt Wien. Bei Bedarf können Rohrsteher auf Kosten der Antragsteller*innen montiert werden.
Änderungen der Anzahl und des Entleerungsintervalles
Die Änderung der Anzahl der Behälter oder des Entleerungsintervalles müssen mit 14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung mit zusätzlichen 6,54 Euro Verwaltungsabgabe (Elektronische- oder Postanweisung) vergebührt werden.
Reinigung der Sammelbehälter
Liegenschaftseigentümer*innen oder sonst Nutzungsberechtigte müssen für die Außenreinigung der Sammelbehälter sowie der sonstigen auf der Liegenschaft befindlichen Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr sorgen. Auf Verlangen der Liegenschaftseigentümer*innen oder der sonst Nutzungsberechtigten muss die MA 48 die Reinigung der Innenflächen der Sammelbehälter durchführen. Die Kosten der Reinigung werden den Antragsteller*innen verrechnet..
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Restmüllgefäße - Bestellung/Abbestellung - Antrag
Zusätzliche Informationen
Bestellung von zusätzlichen Behältern oder Reduzierung der vorhandenen Behälter
Sollten die vorhandenen Gefäße nicht ausreichen, muss von den Antragsberechtigten ein schriftlicher Antrag um Vermehrung der Müllgefäße gestellt werden. In begründeten Fällen (z. B. Verringerung der Wohnungseinheiten, Absiedlung von Geschäften, Überkapazität der Restmüllbehälter wegen Einstellung von Altstoffbehältern) kann auch ein Antrag auf Verminderung der Anzahl der Müllgefäße gestellt werden. Solchen Anträgen wird (nach einem Beobachtungszeitraum von vier Entleertagen) nur dann entsprochen, wenn vom sanitären Standpunkt keine Bedenken dagegen bestehen (Überprüfungszeitraum).
Rechtliche Grundlage: Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
Stadt Wien | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
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