Herstellung eines Kanalanschlusses - Antrag
Für die Zustimmung zur Herstellung eines Kanalanschlusses müssen Sie einen Antrag an Wien Kanal stellen. Den Antrag können Sie online erledigen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie einen Übersichtsplan. Sie müssen den Übersichtsplan abspeichern und ausfüllen. Anschließend können Sie den ausgefüllten Übersichtsplan als Beilage in das Online-Formular hochladen.
- Übersichtsplan (181 KB PDF)
Allgemeine Informationen
Für die Herstellung eines Hauskanalanschlusses gelten die Bestimmungen der einschlägigen Normen sowie des Kanalanlagen- und Einmündungsgebührengesetzes.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Vor Herstellung eines Kanalanschlusses muss festgestellt werden, ob ein öffentlicher Kanal vorhanden ist. Bei bereits vorhandenem Kanal muss festgestellt werden, ob ein Abzweiger für die betroffene Liegenschaft besteht und - wenn vorhanden - an welcher Stelle, z. B. im Kanalinformationssystem (KANIS).
Ein Antrag ist auch dann erforderlich, wenn
- ein bestehender Anschluss bei Umbau, Ausbau oder Generalinstandsetzung des Bauwerks (Wohnhaus, Betrieb usw.) weiter verwendet wird,
- ein bestehender Anschluss für ein neues Gebäude weiter verwendet wird, sich jedoch die Einmündungsstelle und/oder die Einleitungsmengen ändern,
- sich der Hauskanal nicht ändert, aber die Liegenschaft sich in einem Bereich befindet, wo gemäß Flächenwidmung eine reduzierte Einleitung des Tagwassers (Regenwasser) vorgeschrieben werden muss.
Wenn Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Raum erforderlich sind, muss eine Aufgrabungsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau eingeholt werden.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Zustimmung zur technischen Ausführung des Anschlusses an den öffentlichen Straßenkanal sowie zur beabsichtigten Einleitung von Schmutz- und Regenwasser.
Kosten und Zahlung
Die einmalige Kanaleinmündungsgebühr wird von der Baupolizei vorgeschrieben. Die fortlaufende Abwassergebühr wird im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches verrechnet. Die Stadt Wien gewährt zur Vermeidung sozialer Härtefälle günstige Kanaldarlehen für die Herstellungskosten von baubehördlich vorgeschriebenen Kanalanschlüssen von Eigenheimen an das öffentliche Kanalnetz.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Hauskanalanschluss - Antrag
Bitte den Übersichtsplan abspeichern, ausfüllen und anschließend dem Antrag beilegen: Skizze des Übersichtsplans: 181 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Bei Herstellung mehrerer Anschlüsse für eine Liegenschaft muss die Gesamtanlage mittels geeigneter Planskizze mit Kotierung, Einmündungshöhen und Einleitungsmengen dargestellt werden.
Es wird empfohlen, für die Errichtung eines Kanalanschlusses mehrere Angebote von befugten Baufirmen einzuholen. Nur so können Kosten und Qualität objektiv beurteilt bzw. verglichen werden.
Informationsblatt: Arbeiten und Maßnahmen im Nahbereich Kanal: 349 KB PDF
Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Einleitungen (SGB-E): 316 KB PDF
Rechtliche Grundlagen:
- Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz 1955
- Wasserrechtsgesetz BGBl. 1952/215 idgF.
Stadt Wien | Wien Kanal
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