Räumung Senkgrube, Abscheider, Behälter - Bestellung

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Sie können online die Räumung einer Senkgrube, eines Abscheiders oder von sonstigen Behältern beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Räumung von Senkgruben, Abscheidern oder sonstigen Behältern muss durch den Magistrat oder durch befugte Gewerbetreibende durchgeführt werden.

Wien Kanal führt folgende Räumungen durch:

  • Senkgruben
  • Sickergruben
  • Hauskläranlagen
  • Benzin- oder Ölabscheider bei Tankstellen, Werkstätten und Garagen
  • Fettabscheider bei Gastronomiebetrieben, Küchen und Lebensmittelverarbeitung

Eine Übernahme der Inhalte von Camping-WC ist, gegen vorherige Terminvereinbarung in einer Betriebsaußenstelle kostenfrei möglich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Die Räumung erfolgt nach Terminvereinbarung mit der jeweiligen Wien Kanal - Bezirksaußenstelle. Daueraufträge mit fixen Räumzeiten sind möglich.

Zuständige Stelle

Wien Kanal

Auskünfte zu Kosten und zur Verrechnung:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: +43 1 4000-8030

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Die Verrechnung richtet sich nach Menge des Aushubs der Räumung. Tanks, z. B. Fäkalientanks bei Baustellencontainern, werden nicht nach Volumen sondern nach Zeitaufwand verrechnet.

Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Zahlungsanweisung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Online-Formular: Räumung Senkgrube/Abscheider/Behälter - Bestellung

Zusätzliche Informationen

  • Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten (Benzin- und Ölabscheider) müssen gemäß den Bestimmung der ÖNORM EN 858-2 ausgewählt, eingebaut, betrieben und gewartet werden.
  • Abscheideanlagen für Fette müssen gemäß den Bestimmung der ÖNORM EN 1825-2 ausgewählt, eingebaut, betrieben und gewartet werden.
  • Abscheideranlagen müssen zeitgerecht entleert, gereinigt, gewartet und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft werden.
  • Über Zeitpunkt und Art von Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Abscheideanlagen müssen Wartungsbücher geführt werden, aus denen auch die Art der Beseitigung des Räumgutes ersichtlich ist.
  • Das gezielte Rücklösen von z. B. Fetten durch fettlösende Mittel oder Enzyme ist verboten.
  • Die Räumung von Abscheideranlagen muss gemäß den Bestimmungen des § 3a KKG erfolgen.
  • Soweit mit Wien Kanal nicht anders vereinbart wurde, müssen Fettabscheider in mindestens vierwöchigem Intervall geräumt werden. Benzin und Ölabscheider müssen bei Erreichen einer Schlammspiegelhöhe von 50 Prozent des Flüssigkeitsnormalspiegels oder bei Erreichen von 80 Prozent der maximalen Ölschichtstärke komplett geräumt und gereinigt werden.
  • Nach erfolgter Räumungs müssen die Abscheider wieder mit Frischwasser befüllt werden.
  • Abscheidegut und sonstige zurückgehaltene Stoffe dürfen weder an dieser noch an einer anderen Stelle der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Sie müssen nachweislich fachgerecht entsorgt werden.

Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für die Räumung von Senkgruben und Abscheidern (SGB-R): 600 KB PDF

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