Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Musik - Antrag
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Musik. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Informationen zur ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps
Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Musik unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre, Projekte und Veranstalter*innen gefördert.
Förderungen für Musiktheater (z. B. Oper, Operette oder Musical) finden Sie unter: Darstellenden Kunst.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
- Bis 15. März, 24 Uhr:
- Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 2. Halbjahr desselben Jahres
- Bis 15. Oktober, 24 Uhr:
- Einzelförderung für die Umsetzung von Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und Vorhaben, die im 1. Halbjahr starten und im 2. Halbjahr enden.
- Gesamtförderung für die Umsetzung von Vorhaben im nächsten Jahr
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Musik und Kulturinitiativen
E-Mail: musik@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84728
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Musik und Kulturinitiativen.
Externe Fachbeiräte oder Fachjurys begutachten die Anträge und sprechen Empfehlungen aus. Kriterien für Einzelförderungen, die die Begutachtung begünstigen, finden Sie unter Beirat - Musik.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster: 335 KB PDF
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an musik@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
- Online-Formular: Einzel- und Gesamtförderung - Antrag mit ID Austria
- Online-Formular: Mehrjährige Gesamtförderung - Antrag mit ID Austria
- Online-Formular: Einzel- und Gesamtförderung - Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
- Online-Formular: Einzel- und Gesamtförderung - Antrag
- Online-Formular: Mehrjährige Gesamtförderung - Antrag
- Online-Formular: Einzel- und Gesamtförderung - Abrechnung
Sie benötigen eine der beiden Excel-Tabellen für die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen:
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen bis 5.000 Euro (22 KB XLSX)
- Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenaufstellung für Förderungen ab 5.001 Euro (26 KB XLSX)
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Eine Gesamtförderung für mehrere Jahre kann nur bei laufender Gesamtförderung und nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat beantragt werden.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
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