Kinoreferenzförderung - Antrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zur Kinoreferenzförderung. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Das Online-Formular steht von 1. Jänner bis 31. März zur Verfügung.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film, Mode und internationale kulturelle Angelegenheiten unter anderem Referenzförderungen für die Programme von Wiener Arthouse-Kinos.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien und aufrechter Kinokonzession in Wien.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Termine und Fristen

Von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024, 24 Uhr: Förderung für das Programm des Vorjahres

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Film und Mode
E-Mail: film@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84762

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Film und Mode.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen.

Schicken Sie korrigierte Unterlagen bitte per E-Mail an film@ma07.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Das Online-Formular steht von 1. Jänner bis 31. März zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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