Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse - Förderantrag
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Baukosten- und Investitionskostenzuschüssen. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Informationen zur ID Austria
Antrag ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Sie benötigen für die Kostenaufstellung die Excel-Tabelle. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen: Kostenaufstellung für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse (20 KB XLSX).
Tragen Sie bei einem korrigierten Förderantrag im Online-Formular bitte "Korrektur" in das Freitextfeld "Mitteilungen" ein.
Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps
Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps
Allgemeine Informationen
Die Kulturabteilung fördert Bau- und Investitionsvorhaben von kulturellen Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Zuschüsse. Die geförderten Objekte müssen sich in Wien befinden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".
Fristen und Termine
Es kann laufend eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Kulturelles Erbe
Telefon: +43 1 4000-84796
Verfahrensablauf
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Kulturelles Erbe.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".
Erforderliche Unterlagen
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Abrechnung erforderlichen Unterlagen.
Einnahmen-Ausgabenrechnung (EAR) samt Vermögensübersicht - Informationen und Muster (335 KB PDF)
Schicken Sie korrigierte Unterlagen oder Unterlagen, die Sie vergessen haben, bitte per E-Mail an post@ma07.wien.gv.at.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Antrag und Abrechnung mit ID Austria
- Online-Formular: Baukosten- und Investitionskostenzuschuss - Antrag mit ID Austria
- Online-Formular: Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse im Kulturbereich - Abrechnung mit ID Austria
Antrag und Abrechnung ohne ID Austria
Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen und unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
- Online-Formular: Baukosten- und Investitionskostenzuschuss - Antrag
- Online-Formular: Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse im Kulturbereich - Abrechnung
Sie benötigen beim Antrag die Excel-Tabelle für die Kostenaufstellung. Sie müssen diese ausfüllen, lokal abspeichern und anschließend in das Online-Formular hochladen: Kostenaufstellung für Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse (20 KB XLSX).
Sie benötigen für die Abrechnung eine Belegsaufstellung: Belegsaufstellung (16 KB XLS).
Sie benötigen für die Abrechnung von Anträgen bis zum 31. August 2023 zusätzlich zur Belegsaufstellung einen Abschlussbericht: Abschlussbericht Baukosten- oder Investitionskostenzuschuss (93 KB PDF).
Zusätzliche Informationen
Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.
Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Stadt Wien | Kultur
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