Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst - Förderantrag

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zum Arbeitsstipendium Bildende Kunst und Medienkunst. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Das Online-Formular steht von 1. Juni bis 30. Juni zur Verfügung.

Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - Begriffserklärungen, Hinweise und Tipps

Technische Hilfe - Online-Formulare der Stadt Wien Kultur - technische Hinweise und Tipps

Allgemeine Informationen

Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst unter anderem 12 Arbeitsstipendien. Es werden die Weiterentwicklung beziehungsweise Fertigstellung von komplexen und innovativen Vorhaben gefördert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche volljährige Personen, die seit mindestens 3 Jahren Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Antragsberechtigte" und "Fördervoraussetzungen".

Fristen und Termine

Von 1. Juni bis 30. Juni, 24 Uhr

Zuständige Stelle

Stadt Wien Kultur (MA 7)
Referat: Bildende Kunst und Medienkunst
E-Mail: kunst@ma07.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-84759

Verfahrensablauf

Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.

In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu "Abwicklung und Ablauf von Förderungen".

Erforderliche Unterlagen

In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag und die Nachweiserbringung erforderlichen Unterlagen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Das Online-Formular steht von 1. Juni bis 30. Juni zur Verfügung.

Abrechnung mit ID Austria

Abrechnung ohne ID Austria

Sie benötigen eine Einverständniserklärung. Sie müssen diese ausfüllen, unterschreiben und anschließend in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Zusätzliche Informationen

Beziehen Sie bitte die Grundsätze des "Code of Ethics" der Kulturabteilung in Ihre Arbeit und in die Umsetzung Ihrer Vorhaben mit ein.

Steuerrechtliche Fragen können von der Kulturabteilung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.

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