Hortgruppenförderung bis 2. März 2018

Mit der Hortgruppenförderung unterstützt die Stadt Wien die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern.

Die Jahresabrechnungsformulare stehen voraussichtlich in der Woche vom 6. Jänner 2025 wieder zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

  • Wenn Sie bereits länger eine Hortgruppe betreiben und der Antrag um Betriebsbewilligung bereits vor dem 2. März 2018 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde, gilt das Verfahren für Förderungen im Rahmen der Hortgruppenförderungen.
  • Wenn Sie einen bestehenden Standort um Gruppen erweitern bzw. von bestehenden Gruppen die Betriebsart oder Form ändern, gilt ebenfalls das Verfahren für Förderungen im Rahmen der Hortgruppenförderungen.

Für die gesetzlich erlaubten Betriebsarten von Hortgruppen sind unterschiedliche Fördermöglichkeiten eingerichtet:

  • Hortgruppenförderung: Förderungen für Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht für Standorte in Kindergärten oder Schulen
  • Teilhortgruppenförderung: Förderungen für Kinder bis zu 10 Jahren am Standort der Familiengruppe (im Kindergarten). Teilhorte sind Gruppen, die in Familiengruppen für Kinder von 3 bis 10 Jahren eingerichtet sind.
  • Hortkindergruppen: Förderungen für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht am Standort der Kindergruppe.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Stadt fördert von der Behörde bewilligte und eingerichtete Horte gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Trägerorganisationen. Um Förderungen zu bekommen, muss eine Mindestanzahl an gleichzeitig betreuten Kindern eingehalten und nachgewiesen werden:

  • Hortgruppe: 15 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht
  • Teilhortgruppe: 8 Schulkinder bis 10 Jahre
  • Hortkindergruppe: 6 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht

Für die angeführte Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform muss eine aktuelle Arbeitsbestätigung der obsorgeberechtigten Personen vorgelegt werden.

Hortkindergruppen, Hort- bzw. Teilhortgruppen müssen mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet sein. Die Sommeröffnungszeiten müssen der Abteilung Kindergärten bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres bekanntgegeben werden.

Für die Fördergewährung muss eine Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Förderungen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Förderungen kann es erst geben, wenn der Förderantrag positiv geprüft wurde. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine Förderung des laufenden Monats ist, dass der Betrieb vor dem 15. des Monats begonnen hat.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Hortgruppenförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefüllter Antrag um laufende Förderung "Hortbetreuung"
  • Betriebsbewilligungsbescheid der Abteilung Kinder und Jugendhilfe
  • Aktuelle Arbeitsbestätigungen der obsorgeberechtigten Personen gemäß der Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform (schriftlicher Nachweis über Berufstätigkeit oder Ausbildung, z. B. Nachweis der Dienstgeberin oder des Dienstgebers, Einkommenssteuerbescheid, Studienbestätigung)
  • Ausgefüllte Vorlage "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Muster des Elternvertrags/der Betreuungsvereinbarung
  • Ausgefüllte Vorlage "Personalplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Wiener Gebietskrankenkasse (bzw. Vorlage der Lohnkonten)
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung
  • Ausgefüllte Vorlage Kapital- und Finanzierungsplanung inklusive vorhandener Nachweise:
    • Kopien der Darlehensverträge (inklusive Tilgungsplan)
    • Aktueller Auszug aus dem Kassabuch
    • Kaufverträge für Immobilien
    • Nachweise für geleistete Ablösen
    • Aktueller Kontoauszug
  • Ausgefüllte Vorlage Liquiditätsplanung
  • Aktuelle Vermögensübersicht

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Standards für Elternverträge im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"

Abrechnung

Die Jahresabrechnungsformulare stehen voraussichtlich in der Woche vom 6. Jänner 2025 wieder zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

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