Hortgruppenförderung ab 3. März 2018

Mit der Hortgruppenförderung unterstützt die Stadt Wien die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern.

Allgemeine Informationen

Bei der Hortgruppenförderung gibt es seit 3. März 2018 ein neues 2-stufiges Verfahren.

  • Wenn Sie ab dem 3. März 2018 eine Hortgruppe gegründet haben und um Förderung ansuchen wollen, gilt dieses neue Verfahren.
  • Wenn Sie bereits länger eine Hortgruppe betreiben und es ab dem 3. März 2018 einen Wechsel der Trägerorganisation gab oder geben wird, gilt ebenfalls das neue Verfahren.
  • Wenn Sie bereits länger eine Hortgruppe betreiben und der Antrag um Betriebsbewilligung vor dem 2. März 2018 eingereicht wurde gilt das alte Verfahren: Hortgruppenförderung - bis 2. März 2018

Für die gesetzlich erlaubten Betriebsarten von Hortgruppen gibt es 3 unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

  • Hortgruppenförderung: Förderungen für Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht für Standorte in Kindergärten oder Schulen
  • Teilhortgruppenförderung: Förderungen für Kinder bis zu 10 Jahren am Standort der Familiengruppe (im Kindergarten). Teilhorte sind Gruppen, die in Familiengruppen für Kinder von 3 bis 10 Jahren eingerichtet sind.
  • Hortkindergruppen: Förderungen für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht am Standort der Kindergruppe

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Stadt fördert von der Behörde bewilligte und eingerichtete Horte gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Trägerorganisationen. Um Förderungen zu bekommen, muss eine Mindestanzahl an gleichzeitig betreuten Kindern eingehalten und nachgewiesen werden:

  • Hortgruppe: 15 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht
  • Teilhortgruppe: 8 Schulkinder bis 10 Jahre
  • Hortkindergruppe: 6 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht

Für die angeführte Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform muss eine aktuelle Arbeitsbestätigung der obsorgeberechtigten Personen vorgelegt werden.

Hortkindergruppen, Hort- bzw. Teilhortgruppen müssen mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet sein. Die Sommeröffnungszeiten müssen der Abteilung Kindergärten bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres bekanntgegeben werden.

Für die Fördergewährung muss eine Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Förderungen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Förderungen kann es erst geben, wenn der Förderantrag positiv geprüft wurde. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine Förderung des laufenden Monats ist, dass der Betrieb vor dem 15. des Monats begonnen hat.

Zuständige Stelle

Stufe 1

Kinder- und Jugendhilfe (MA11)
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-8011
E-Mail: post@ma11.wien.gv.at

Stufe 2

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Hortgruppenförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Stufe 1

  • Ausgefüllter Antrag um Förderung im Rahmen der Hortgruppenförderung (dieser muss im Zuge eines Antrags um Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden)
  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Aktuelle Arbeitsbestätigungen der obsorgeberechtigten Personen gemäß der Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform (schriftlicher Nachweis über Berufstätigkeit oder Ausbildung, z. B. Nachweis der Dienstgeberin oder des Dienstgebers, Einkommenssteuerbescheid, Studienbestätigung)
  • Muster des Elternvertrags/der Betreuungsvereinbarung
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (dieser Nachweis muss spätestens bei Übermittlung der Unterlagen für Stufe 2 vorliegen)

Stufe 2

  • Betriebsbewilligungsbescheid der Wiener Kinder und Jugendhilfe (MA 11)
  • Ausgefüllte Vorlage "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Ausgefüllte Vorlage "Personalplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Wiener Gebietskrankenkasse (bzw. Vorlage der Lohnkonten)
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (falls nicht schon in Stufe 1 eingereicht)

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Stufe 1

Stufe 2

Standards für Elternverträge im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"

Abrechnung

Online-Formular: Jahresabrechnung der Stadt Wien Kindergärten - Einreichung

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

  • Wiener Kindergartengesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
  • Wiener Tagesbetreuungsgesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
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