Hortgruppenförderung ab 3. März 2018
Mit der Hortgruppenförderung unterstützt die Stadt Wien die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern.
Die Jahresabrechnungsformulare stehen voraussichtlich in der Woche vom 6. Jänner 2025 wieder zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Bei der Hortgruppenförderung gibt es seit 3. März 2018 ein neues 2-stufiges Verfahren.
- Wenn Sie ab dem 3. März 2018 eine Hortgruppe gegründet haben und um Förderung ansuchen wollen, gilt dieses neue Verfahren.
- Wenn Sie bereits länger eine Hortgruppe betreiben und es ab dem 3. März 2018 einen Wechsel der Trägerorganisation gab oder geben wird, gilt ebenfalls das neue Verfahren.
- Wenn Sie bereits länger eine Hortgruppe betreiben und der Antrag um Betriebsbewilligung vor dem 2. März 2018 eingereicht wurde gilt das alte Verfahren: Hortgruppenförderung - bis 2. März 2018
Für die gesetzlich erlaubten Betriebsarten von Hortgruppen gibt es 3 unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
- Hortgruppenförderung: Förderungen für Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht für Standorte in Kindergärten oder Schulen
- Teilhortgruppenförderung: Förderungen für Kinder bis zu 10 Jahren am Standort der Familiengruppe (im Kindergarten). Teilhorte sind Gruppen, die in Familiengruppen für Kinder von 3 bis 10 Jahren eingerichtet sind.
- Hortkindergruppen: Förderungen für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht am Standort der Kindergruppe
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Stadt fördert von der Behörde bewilligte und eingerichtete Horte gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Trägerorganisationen. Um Förderungen zu bekommen, muss eine Mindestanzahl an gleichzeitig betreuten Kindern eingehalten und nachgewiesen werden:
- Hortgruppe: 15 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht
- Teilhortgruppe: 8 Schulkinder bis 10 Jahre
- Hortkindergruppe: 6 Schulkinder bis zum Ende der Schulpflicht
Für die angeführte Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform muss eine aktuelle Arbeitsbestätigung der obsorgeberechtigten Personen vorgelegt werden.
Hortkindergruppen, Hort- bzw. Teilhortgruppen müssen mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet sein. Die Sommeröffnungszeiten müssen der Abteilung Kindergärten bis spätestens 30. April des jeweiligen Jahres bekanntgegeben werden.
Für die Fördergewährung muss eine Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden.
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Förderungen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Förderungen kann es erst geben, wenn der Förderantrag positiv geprüft wurde. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für eine Förderung des laufenden Monats ist, dass der Betrieb vor dem 15. des Monats begonnen hat.
Zuständige Stelle
Stufe 1
Kinder- und Jugendhilfe (MA11)
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-8011
E-Mail: post@ma11.wien.gv.at
Stufe 2
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Hortgruppenförderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Stufe 1
- Ausgefüllter Antrag um Förderung im Rahmen der Hortgruppenförderung (dieser muss im Zuge eines Antrags um Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden)
- Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
- Aktuelle Arbeitsbestätigungen der obsorgeberechtigten Personen gemäß der Mindestanzahl der zu betreuenden Kinder pro Gruppenform (schriftlicher Nachweis über Berufstätigkeit oder Ausbildung, z. B. Nachweis der Dienstgeberin oder des Dienstgebers, Einkommenssteuerbescheid, Studienbestätigung)
- Muster des Elternvertrags/der Betreuungsvereinbarung
- Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
- Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
- Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
- Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (dieser Nachweis muss spätestens bei Übermittlung der Unterlagen für Stufe 2 vorliegen)
Stufe 2
- Betriebsbewilligungsbescheid der Wiener Kinder und Jugendhilfe (MA 11)
- Ausgefüllte Vorlage "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
- Ausgefüllte Vorlage "Personalplanung"
- Anmeldungen des Personals bei der Wiener Gebietskrankenkasse (bzw. Vorlage der Lohnkonten)
- Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (falls nicht schon in Stufe 1 eingereicht)
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Stufe 1
Stufe 2
- Eröffnungsanzeige Hortgruppe: 200 KB PDF
- Personalplanung Hortgruppe: 124 KB PDF
- Schließungsanzeige Hortgruppe: 109 KB PDF
Standards für Elternverträge im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
Abrechnung
- Monatsmeldung für Hortgruppen und Teilhortgruppe: 40 KB XLS
- Monatsmeldung für Hort-Kindergruppen: 40 KB XLS
Die Jahresabrechnungsformulare stehen voraussichtlich in der Woche vom 6. Jänner 2025 wieder zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
- Informationsblatt für den Aushang über Förderungen und Bildungsplan - deutsch: 160 KB PDF
- Informationsblatt für den Aushang über Förderungen und Bildungsplan - englisch: 180 KB PDF
- Informationsblatt für den Aushang über Förderungen und Bildungsplan - bosnisch/kroatisch: 170 KB PDF
- Informationsblatt für den Aushang über Förderungen und Bildungsplan - türkisch: 170 KB PDF
Rechtliche Grundlagen:
- Wiener Kindergartengesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
- Wiener Tagesbetreuungsgesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
Stadt Wien | Kindergärten
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