Förderung für Wiener Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen außerhalb Wiens

Wenn Ihr Kind außerhalb des Wiener Stadtgebiets mindestens 16 Stunden pro Woche eine behördlich genehmigte elementare Bildungseinrichtung besucht, können Sie einen Betreuungsbeitrag beantragen.

Den Antrag können Sie online erledigen.

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Allgemeine Informationen

Der Besuch in elementaren Bildungseinrichtungen in Wien ist für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragsfrei bzw. stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert.

Für Wiener Kinder, die außerhalb des Wiener Stadtgebietes eine behördlich genehmigte elementare Bildungseinrichtung besuchen, kann ein Betreuungsbeitrag ausbezahlt werden.

Die Höhe des Förderbetrages richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der vereinbarten Wochenstunden.

Die Auszahlung erfolgt an die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist ein von der elementaren Bildungseinrichtung bestätigter regelmäßiger Besuch mit mindestens 16 Stunden Betreuung pro Woche sowie eine Kund*innen-Nummer für das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder.

Fristen und Termine

Eine Förderung kann erstmalig gewährt werden

  • ab dem Monat der Antragstellung,
  • frühestens ab dem Monat des bestätigten Besuchs und
  • wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Kindergärten eingelangt sind, werden diese nach formalen und inhaltlichen Kriterien überprüft. Anschließend werden Sie über das Ergebnis der Prüfung informiert und über die Entscheidung schriftlich verständigt.

Für die laufende Förderung übermitteln Sie die Besuchsentgelt- und Besuchszeitbestätigung bitte bis spätestens 15. des Folgemonats an die Abteilung Kindergärten.

Erforderliche Unterlagen

Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag mit der Besuchsentgelt- und Besuchszeitbestätigung der elementaren Bildungseinrichtung per Online-Formular oder per E-Mail an foerderungen@ma10.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Förderbeträge ab 1. Jänner 2024:

Die Beträge sind Maximalbeträge und richten sich nach dem tatsächlich bezahlten Betreuungsbeitrag ("Elternbeitrag").

Betreuungsbeitrag für 0- bis 3,5-Jährige:

  • Ganztags: 333,96 Euro
  • Teilzeit: 333,96 Euro
  • Halbtags: 333,96 Euro

Betreuungsbeitrag für 3,5- bis 6-Jährige:

  • Ganztags: 333,96 Euro
  • Teilzeit: 241,97 Euro
  • Halbtags: 197,66 Euro

Formular

Zusätzliche Informationen

Keine

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