Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen

Allgemeine Informationen

Beratungsangebot der Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Es gibt Situationen im Leben, in denen sich Menschen aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Umstände in einer Notlage befinden, die sie trotz eigener Anstrengungen und Bemühungen nicht überwinden können. In solchen Lebenssituationen bietet die Stadt Wien professionelle Beratung und Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen an. Hierzu zählt ein breit gefächertes Wissen zur Abklärung von Rechtsansprüchen, Unterstützung und Beratung in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten und gegebenenfalls die Weitervermittlung an andere Einrichtungen, die für das jeweilige Anliegen unterstützend tätig werden können.

Im Rahmen eines telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächs wird die aktuelle Lebenssituation bzw. die Notlage geklärt. Mit Unterstützung eines*einer Sozialarbeiter*in können Schritte zur Lösung des Problems erarbeitet werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer einmaligen finanziellen Unterstützung im Rahmen eines Förderansuchens als Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Besondere Lebenssituationen können zum Beispiel sein:

  • Drohender Wohnungsverlust (Mietrückstände, Räumungsklage, Delogierungstermin)
  • Unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Energieversorgung (z. B. Jahresabrechnungen)
  • Notwendige Instandsetzung der Wohnung oder Installationsarbeiten
  • Finanzielle Ausgaben für die Anmietung einer Wohnung (Kaution, Provision, Maklergebühren), vor allem zur Beendigung oder Verhinderung von Obdachlosigkeit
  • Sonstige nicht leistbare Ausgaben, die notwendig sind, um die Existenzsicherung zu gewährleisten

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten
  • Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz(meldung) in Wien, sowie tatsächlicher Aufenthalt in Wien
  • Personen, die sich auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse in einer Notlage befinden bzw. denen eine Notlage droht,
    • die trotz des Einsatzes eigener Mittel und Kräfte nicht überwunden werden kann,
    • sofern die finanzielle Unterstützung eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation ermöglicht und
    • wenn diese als Förderwerberinnen oder Förderwerber am Prüfverfahren und an der Überwindung der Notlage entsprechend mitwirken.

Fristen und Termine

Bei Eintritt einer Notlage können Sie telefonisch über das Callcenter (+43 1 4000-8040) einen Rückruf eines*einer Sozialarbeiter*in vereinbaren. In dringenden Notfällen ist es möglich, sich während der Öffnungszeiten ohne Termin an den Journaldienst des zuständigen Sozialzentrums zu wenden.

Zuständige Stelle

Wenn Sie in Krisen und prekären Lebens- und Wohnsituationen Beratung oder Unterstützung benötigen, können Sie sich an Sozialarbeiter*innen der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht wenden.

Im Interesse des Gesundheitsschutzes bitten wir Sie zur Erstabklärung vorrangig um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer +43 1 4000-8040.

Informationen und Beratung - Servicestelle der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Verfahrensablauf

In einem Beratungsgespräch klärt der*die Sozialarbeiter*in mit Ihnen Ihre individuelle Notlage, deren Entstehung, Ihre Lösungsmöglichkeiten und Hilfen, die Ihnen angeboten werden können.

Bei der Problemlösung ist Ihre Kooperations- und Mitwirkungsbereitschaft unbedingt erforderlich, das bedeutet, dass z. B. Ansprüche geltend gemacht werden, Termine und Vereinbarungen regelmäßige eingehalten werden oder ein Hausbesuch ermöglicht wird. Sollten Sie die Notlage trotz sozialarbeiterischer Unterstützung nicht selbst und mit eigenen finanziellen Mitteln überwinden können und sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, so können Sie ein Förderansuchen als Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen. Auch dabei beraten Sie die Sozialarbeiter*innen der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht. Wenn nach erfolgter Prüfung Ihres Ansuchens eine Förderzusage gemacht werden kann, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Art, Höhe und mögliche Bedingungen der Förderung.

Vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung der Förderung haben strafrechtliche Konsequenzen.

Auf Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen besteht kein Rechtsanspruch.

Erforderliche Unterlagen

Ein Formular für ein Ansuchen um Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen kann nach einem erfolgten Beratungsgespräch mit einem*einer Sozialarbeiter*in ausgehändigt werden.

Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

  • Identitätsnachweis: Lichtbildausweis
  • Personaldokumente: Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel, Anmeldebescheinigung oder Zuerkennungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Heiratsurkunde, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, Scheidungsvergleich usw.
  • Aktuelle Einkommensbelege, aus denen das monatliche Nettoeinkommen ersichtlich ist: Lohn-/Gehaltsbestätigung (Nettoeinkommen), Nachweis über Leistungen des Krankenversicherungsträgers (z. B. Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld), Mitteilung über AMS-Leistungen, Nachweis über Leistungen der Grundversorgung, Unterhaltszahlungen, Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Nachweis über Art und Höhe sonstiger Einkünfte
  • Unterlagen zur Wohnung: Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (Mietaufschlüsselung), Wohnbeihilfebescheid (falls vorhanden)
  • Nachweise über beantragte Leistungen: Anträge auf Leistungen des AMS, des Krankenversicherungsträgers, Unterhalt, Pension, Wohnbeihilfe usw.
  • Nachweise über Vermögen: Kontoauszüge, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswert der Lebensversicherung, Pensionsvorsorge, Erbe, Schenkungen, KFZ und Grundbesitz
  • Begründung des Ansuchens: Was möchten Sie konkret beantragen? Wie ist Ihre Notlage entstanden? Welche Erklärungen gibt es dafür? Was haben Sie bereits selbst unternommen? Welche Hilfe ist erforderlich um Ihre Notlage zu beenden?
  • Kontokarte der Person, an die die Überweisung erfolgen soll
  • Nachweise über Zahlungsrückstände (Miete, Energiekosten), Kostenvoranschläge für Leistungen, die Sie beantrage wollen

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Ihr Ansuchen wird so rasch wie möglich bearbeitet.

Zusätzliche Informationen

Mieter*innen von Gemeindewohnungen mit minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt wenden sich für Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust bitte an eines der Familienzentren der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.

Für bereits geleistete Zahlungen erfolgt im Nachhinein keine finanzielle Unterstützung. In finanziellen Notlagen können auch folgende Leistungen der Mindestsicherung beantragt werden: Mindestsicherung

Wenn Sie Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl nicht bezahlen können oder Unterstützung bei der Finanzierung von veralteten bzw. kaputten Elektrogeräten benötigen, erhalten Sie im zuständigen Zielgruppenzentrum bzw. Sozialzentrum beim Schalter während der Öffnungszeiten ein Formular. Alternativ wenden Sie sich für eine postalische Zustellung des Formulars bitte an das Servicetelefon +43 1 4000-8040.

Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch - Klima- und Energiefonds

Informationen zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung bei besonderen Lebensumständen:

Rechtliche Grundlagen:

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