Ausstellung von Obduktionsberichten - Antrag
Den Obduktionsbericht von Verstorbenen können nur bestimmte Personengruppen erhalten.
Den Antrag können Sie online stellen.
Allgemeine Informationen
Bestimmte Personen können den Obduktionsbericht von in Wien Verstorbenen erhalten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Die Person ist in Wien verstorben.
- Sie gehören zu einer Personengruppe, die berechtigt ist, Auskunft zur Todesursache oder den Obduktionsbericht zu erhalten. Das sind nahe Angehörige, Sachbearbeiter*innen von Versicherungen und behandelnde Hausärzt*innen.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erforderliche Unterlagen
- Nahe Verwandte: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
- Sachbearbeiter*innen von Versicherungen: Firmenbuchnummer/Vereinsregisternummer
- Behandelnde Hausärzt*innen: ÖAK-Nummer
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die durchschnittliche Erledigungsdauer liegt bei ungefähr 4 Wochen.
Formular
Online-Formular: Obduktionsbericht - Antrag
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Gesundheitsdienst
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