Ausstellung von Obduktionsberichten - Antrag

Den Obduktionsbericht von Verstorbenen können nur bestimmte Personengruppen erhalten.

Den Antrag können Sie online stellen.

Allgemeine Informationen

Bestimmte Personen können den Obduktionsbericht von in Wien Verstorbenen erhalten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Die Person ist in Wien verstorben.
  • Sie gehören zu einer Personengruppe, die berechtigt ist, Auskunft zur Todesursache oder den Obduktionsbericht zu erhalten. Das sind nahe Angehörige, Sachbearbeiter*innen von Versicherungen und behandelnde Hausärzt*innen.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Erforderliche Unterlagen

  • Nahe Verwandte: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
  • Sachbearbeiter*innen von Versicherungen: Firmenbuchnummer/Vereinsregisternummer
  • Behandelnde Hausärzt*innen: ÖAK-Nummer

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Die durchschnittliche Erledigungsdauer liegt bei ungefähr 4 Wochen.

Formular

Online-Formular: Obduktionsbericht - Antrag

Zusätzliche Informationen

Keine

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