Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz - Antrag
Allgemeine Informationen
Fachärzt*innen für Frauenheilkunde oder Fachärzt*innen für Innere Medizin dürfen Freistellungszeugnisse ausstellen, wenn bestimmte Gründe für eine Arbeitsfreistellung über die 8 Wochen Frist hinaus vorliegen. Ein Freistellungszeugnis von dem*der Amtsärzt*in ist dann nicht erforderlich.
Gründe für eine Freistellung: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die vorzeitige Freistellung werdender Mütter (Mutterschutzverordnung – MSchV)
Eine Freistellung wegen anderer Gründe als den in der Verordnung genannten muss gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz im Einzelfall von dem*der Amtsärzt*in ausgestellt werden.
Bei Beschwerden, die mit den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang stehen, erfolgt eine Freistellung im Einzelfall durch den*die Arbeitsinspektionsärzt*in.
Für werdende Mütter, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind, besteht keine fachärztliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Zeugnisses.
Zur Beantragung der Betriebshilfe (Wochengeld) über die Frist von 8 Wochen vor der Entbindung hinaus, wenn bei Fortdauer der Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre, muss gemäß § 102a GSVG ein Zeugnis von dem*der Amtsärzt*in vorgelegt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Begutachtung der Empfehlung einer Arbeitsfreistellung
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages im Stadtgesundheitsamt ist die Vorlage folgender Unterlagen unbedingt erforderlich:
- Lichtbildausweis
- Mutter-Kind-Pass
- Fachärztlicher Befund oder fachärztliches Gutachten
Aus der fachärztlichen Empfehlung für die Arbeitsfreistellung müssen die medizinischen Freistellungsgründe eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen.
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Sofern im Einzelfall keine zusätzlichen Befunde angefordert werden, erfolgt die Erledigung und Ausfolgung des amtsärztlichen Zeugnisses sofort.
Formular
Online-Formular: Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz - Antrag
Zusätzliche Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung ist für die amtsärztliche Begutachtung von Anträgen gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz notwendig.
Stadt Wien | Gesundheitsdienst
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