Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz - Antrag

Allgemeine Informationen

Fachärzt*innen für Frauenheilkunde oder Fachärzt*innen für Innere Medizin dürfen Freistellungszeugnisse ausstellen, wenn bestimmte Gründe für eine Arbeitsfreistellung über die 8 Wochen Frist hinaus vorliegen. Ein Freistellungszeugnis von dem*der Amtsärzt*in ist dann nicht erforderlich.

Gründe für eine Freistellung: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die vorzeitige Freistellung werdender Mütter (Mutterschutzverordnung – MSchV)

Eine Freistellung wegen anderer Gründe als den in der Verordnung genannten muss gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz im Einzelfall von dem*der Amtsärzt*in ausgestellt werden.

Bei Beschwerden, die mit den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang stehen, erfolgt eine Freistellung im Einzelfall durch den*die Arbeitsinspektionsärzt*in.

Für werdende Mütter, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind, besteht keine fachärztliche Zuständigkeit zur Ausstellung eines Zeugnisses.

Zur Beantragung der Betriebshilfe (Wochengeld) über die Frist von 8 Wochen vor der Entbindung hinaus, wenn bei Fortdauer der Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wäre, muss gemäß § 102a GSVG ein Zeugnis von dem*der Amtsärzt*in vorgelegt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Begutachtung der Empfehlung einer Arbeitsfreistellung

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Stadtgesundheitsamt

Erforderliche Unterlagen

Für die Bearbeitung des Antrages im Stadtgesundheitsamt ist die Vorlage folgender Unterlagen unbedingt erforderlich:

  • Lichtbildausweis
  • Mutter-Kind-Pass
  • Fachärztlicher Befund oder fachärztliches Gutachten

Aus der fachärztlichen Empfehlung für die Arbeitsfreistellung müssen die medizinischen Freistellungsgründe eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen.

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Sofern im Einzelfall keine zusätzlichen Befunde angefordert werden, erfolgt die Erledigung und Ausfolgung des amtsärztlichen Zeugnisses sofort.

Formular

Online-Formular: Arbeitsfreistellung wegen Mutterschutz - Antrag

Zusätzliche Informationen

Eine telefonische Terminvereinbarung ist für die amtsärztliche Begutachtung von Anträgen gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz notwendig.

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