Hochzeitsjubiläum - Anmeldung

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Allgemeine Informationen

Alle Paare mit 50, 60, 65, 67,5, 70, 72,5 und 75 gemeinsamen Ehejahren, österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien werden von der Stadt Wien in besonderer Form geehrt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Gemeinsame Ehejahre:
50 Jahre, 60 Jahre, 65 Jahre, 67,5 Jahre, 70 Jahre, 72,5 Jahre, 75 Jahre

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Wien

Die Anmeldung kann 4 bis 6 Wochen vor dem Festtag durchgeführt werden.

  • Beide Staatsbürgerschaftsnachweise (oder Reisepässe bzw. Personalausweise in Scheckkarten-Format)
  • Beide Geburtsurkunden
  • Beide Meldebestätigungen
  • Heiratsurkunde

Die Kopien der Dokumente können auch per Post oder Fax an die zuständige Bezirksvorstehung übermittelt werden.

Die Anmeldung zum Hochzeitsjubiläum ist kostenlos.

Formular

Die Anerkennungsgabe wird in der Regel mit einem Glückwunschschreiben des Herrn Bürgermeisters von der örtlich zuständigen Bezirksvorstehung überbracht.

Darüber hinaus werden die Jubelpaare vom Herrn Bürgermeister mit einer gesonderten Einladung zu einer gemeinsamen Wiener Jause in das Rathaus eingeladen.

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