Elektronische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen

Hunde und Zuchtkatzen müssen gechippt und in einer Bundesdatenbank gemäß Tierschutzgesetz registriert werden.

Für internationale Reisetätigkeit ist das Chippen von Hunden und von allen Katzen verpflichtend.

Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen dazu.

Allgemeine Informationen

Alle Hundehalter*innen sind verpflichtet ihre in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip kennzeichnen zu lassen.

Diese Verpflichtung gilt auch für Zuchtkatzen sowie unkastrierte Freigängerkatzen.

Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich.

Zusätzlich müssen die Hunde und Zuchtkatzen in einer Bundesdatenbank registriert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das Einsetzen des Transponders (Chip) erfolgt durch praktisch tätige Tierärzt*innen. Dies ist für das Tier vergleichbar mit einer Impfung.

Die Eintragung in die Bundesdatenbank kann von den Tierhalter*innen selbst gratis mittels ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder kostenpflichtig von den behandelnden Tierärzt*innen vorgenommen werden.

Die Daten können auch von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien von der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz eingetragen werden. Die Eintragung durch die Bezirksverwaltungsbehörde ist ebenfalls kostenpflichtig.

Mehr Informationen:
Heimtierdatenbank Onlinemelder
Registrierung von Hunden - Heimtierdatenbank und Chippflicht
Registrierung von Zuchtkatzen - Heimtierdatenbank und Chippflicht

Fristen und Termine

Welpen müssen spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe gechippt werden. Alle Tierhalter*innen müssen binnen eines Monats nach der Chippung, nach der Einreise, jedenfalls aber vor einer Weitergabe des Tieres für die Eintragung ihrer Daten und der des Tieres in der Bundesdatenbank Sorge tragen. Das Einsetzen des Chips und wenn gewünscht das Ausstellen des EU-weiten Heimtierausweises für das Tier erledigen alle praktischen Tierärzt*innen.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Registrierungsformular

Kosten und Zahlung

Kosten bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz: 20,84 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Registrierungsformular

Zusätzliche Informationen

Alle anderen Katzen können freiwillig gechippt und registriert werden.

Für weitere Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen die Amtstierärzt*innen der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz an der Hotline "Veterinäramt und Tierschutz, Fundservice für Haustiere" unter der Telefonnummer +43 1 4000-8060 zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Hunde und Katzen: Chippen und Registrieren

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Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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