Verpflichtender Hundeführschein - Datenänderung oder Duplikatausstellung

Sie können online bei Ihrem Hundeführschein oder Ihrer Hundekarte Daten ändern. Wenn Ihr Hundeführschein oder Ihre Hundekarte gestohlen wurde oder Sie diese verloren haben, können Sie die Ausstellung eines Duplikates online beantragen.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Abwicklung haben, können Sie sich gerne auch persönlich für einen Termin in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz anmelden, um die notwendigen Unterlagen für die Datenänderung oder Duplikatsausstellung einzureichen. Dazu ersuchen wir Sie, vorab einen Termin zu reservieren: Online-Terminreservierung.

Allgemeine Informationen

Wenn bei einem Hundeführschein oder der Hundekarte Daten geändert werden müssen oder der Hundeführschein bzw. die Hundekarte gestohlen oder verloren wurde, kann eine Änderung bzw. die Ausstellung eines Duplikats beantragt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Diebstahl
  • Fotoänderung
  • Namensänderung
  • Verlust

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin: Termin zur persönlichen Hundeführschein-Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Datenänderung oder Duplikatsausstellung können Sie mittels Online-Antrag, per E-Mail, per Post oder nur nach Terminvereinbarung persönlich erledigen. Sie müssen folgende Dokumente und Nachweise vorlegen bzw. hochladen:

  • Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei einer Polizeidienststelle gelegt wurde
  • Fotoänderung: Hundeführschein
  • Namensänderung: Die entsprechenden Dokumente (z. B.: Heiratsurkunde)
  • Verlust: Schilderung der Umstände, die zu dem Verlust geführt haben.

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

Für die Antragstellung werden Verwaltungskosten von 20,84 Euro verrechnet. Es wird Ihnen ein Zahlschein zugeschickt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Verpflichtender Hundeführschein - Datenänderung oder Duplikatausstellung

Zusätzliche Informationen

Bei Foto- und Namensänderungen muss der Hundeführschein, der geändert werden soll, bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz abgegeben werden.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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