Verpflichtender Hundeführschein - Datenänderung oder Duplikatausstellung
Sie können online bei Ihrem Hundeführschein oder Ihrer Hundekarte Daten ändern. Wenn Ihr Hundeführschein oder Ihre Hundekarte gestohlen wurde oder Sie diese verloren haben, können Sie die Ausstellung eines Duplikates online beantragen.
Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Abwicklung haben, können Sie sich gerne auch persönlich für einen Termin in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz anmelden, um die notwendigen Unterlagen für die Datenänderung oder Duplikatsausstellung einzureichen. Dazu ersuchen wir Sie, vorab einen Termin zu reservieren: Online-Terminreservierung.
Allgemeine Informationen
Wenn bei einem Hundeführschein oder der Hundekarte Daten geändert werden müssen oder der Hundeführschein bzw. die Hundekarte gestohlen oder verloren wurde, kann eine Änderung bzw. die Ausstellung eines Duplikats beantragt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Diebstahl
- Fotoänderung
- Namensänderung
- Verlust
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, reservieren Sie bitte einen Termin: Termin zur persönlichen Hundeführschein-Anmeldung
Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Datenänderung oder Duplikatsausstellung können Sie mittels Online-Antrag, per E-Mail, per Post oder nur nach Terminvereinbarung persönlich erledigen. Sie müssen folgende Dokumente und Nachweise vorlegen bzw. hochladen:
- Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei einer Polizeidienststelle gelegt wurde
- Fotoänderung: Hundeführschein
- Namensänderung: Die entsprechenden Dokumente (z. B.: Heiratsurkunde)
- Verlust: Schilderung der Umstände, die zu dem Verlust geführt haben.
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
Für die Antragstellung werden Verwaltungskosten von 20,84 Euro verrechnet. Es wird Ihnen ein Zahlschein zugeschickt.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Verpflichtender Hundeführschein - Datenänderung oder Duplikatausstellung
Zusätzliche Informationen
Bei Foto- und Namensänderungen muss der Hundeführschein, der geändert werden soll, bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz abgegeben werden.
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
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