Behördlich beauftragter Hundeführschein - Anmeldung zur Prüfung
Die Landespolizeidirektion Wien kann nach Zwischenfällen mit Ihrem Hund die Ablegung eines behördlich beauftragten Hundeführscheins fordern.
Sie können sich online oder persönlich nach Online-Terminreservierung zur Prüfung anmelden.
Für die Online-Anmeldung brauchen Sie:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bescheid der Landespolizeidirektion Wien
- Nachweis von 10 Trainingseinheiten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen.
Allgemeine Informationen
Wenn es mit Ihrem Hund zu einem Zwischenfall, zum Beispiel einer Bedrohung oder Bissattacke, gekommen ist, kann Ihnen die Landespolizeidirektion im Strafverfahren per Bescheid Auflagen erteilen.
Eine der möglichen Auflagen kann die Ablegung einer Prüfung für den behördlich beauftragten Hundeführschein für Hund und Halter*in sein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Für die Prüfung müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
- Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet (gechippt) sein. Sie und Ihr Hund müssen in der Heimtierdatenbank registriert sein.
- Sie haben einen Bescheid der Landespolizeidirektion Wien.
- Sie müssen mit Ihrem Hund 10 Trainingseinheiten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen absolvieren.
Fristen und Termine
Innerhalb welcher Frist Sie die Prüfung für den behördlich beauftragten Hundeführschein machen müssen, steht im Bescheid der Landespolizeidirektion Wien.
Zuständige Stelle
Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Prüfung können Sie mittels Online-Formular, per E-Mail oder nur nach Terminvereinbarung persönlich erledigen.
Gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung können Sie auch die Registrierung in der Heimtierdatenbank vornehmen lassen.
Eine Liste aller möglichen Prüfer*innen für Ihre Bezirksgruppe bekommen Sie gemeinsam mit der Zulassung zur Prüfung (nach Prüfung des Antrags) zugestellt.
Den Prüfungstermin und den Prüfungsort vereinbaren Sie direkt mit den Prüfer*innen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bescheid der Landespolizeidirektion Wien
- Nachweis von 10 Trainingseinheiten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainer*innen
Kosten und Zahlung
- Für die Anmeldung zur Prüfung: 20,84 Euro
- Wenn Sie gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung die Registrierung des Hundes vornehmen: zusätzlich 20,84 Euro
- Die Prüfer*innen sind berechtigt, für ihren Aufwand Verwaltungskosten von 50 Euro und gesondert etwaige Fahrtspesen zu verrechnen.
Die entstehenden Kosten müssen Sie mit der übermittelten Zahlungsanweisung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Bei persönlicher Anmeldung vor Ort können Sie nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, zahlen.
Formular
Online-Antrag: Wiener Hundeführschein (verpflichtend oder behördlich) - Anmeldung
Zusätzliche Informationen
Für bissige Hunde gilt in Wien per Gesetz eine Maulkorbpflicht.
Wenn Sie die Prüfung für den behördlich beauftragten Hundeführschein nicht bestehen, können Sie sie 1-mal wiederholen. Wenn Sie die Prüfung wieder nicht bestehen, muss die Behörde den Hund abnehmen. Der Hund gilt dann als "verfallen", das heißt Sie verlieren das Eigentum an Ihrem Hund und müssen ihn abgeben.
Prüfungsvorbereitung - Unterlagen:
- Fragenkatalog Hundeführschein: 489 KB PDF
- Handbuch Hundeführschein: 433 KB PDF
- Fragen und Antworten zur Hundeführschein-Prüfung
Weitere Informationen:
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
Kontaktformular