Wiener Bildungsgrätzl - Akkreditierung
Dauerhafte Kooperationen zwischen Schulen und Kindergärten mit weiteren Institutionen in Wiener Stadtteilen können als Bildungsgrätzl akkreditiert, das heißt anerkannt werden.
Die Akkreditierung erfolgt durch die Abteilungsleitungen Schulen (MA 56) sowie Bildung und Jugend (MA 13) und dient der Qualitätssicherung und Zielorientierung.
Bitte nehmen Sie mit der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl per E-Mail an bildungsgraetzl@post.wien.gv.at Kontakt auf, wenn Sie ein Bildungsgrätzl gründen möchten.
Allgemeine Informationen
Bildungsgrätzl sind auf Dauer angelegte Kooperationen zwischen diversen Bildungsinstitutionen im Stadtteil. Schulen der Stadt Wien, Bundesschulen, Privatschulen und Kindergärten arbeiten mit weiteren Bildungspartner*innen im Stadtteil zusammen. Dazu zählen zum Beispiel Einrichtungen aus dem Bereich Jugend- und Sozialarbeit, Musikschulen, Büchereien, VHS, Sportvereine und Kultureinrichtungen.
Bildungsgrätzl begleiten Kinder und Jugendliche in gemeinsamer Verantwortung durch die wechselnden Bildungsphasen vom Kindergarten über die Schule bis hin zum Berufseinstieg und bieten auch Bildungsberatung an.
Die mitwirkenden Institutionen arbeiten eng zusammen und bündeln vorhandene Ressourcen, zum Beispiel durch die flexible Mehrfachnutzung von Räumen und Wissensaustausch.
Bildungsgrätzl stimmen ihre Bildungsangebote aufeinander ab, passen sie dem Bedarf an und verbessern die Zugänglichkeit.
Akkreditierte Bildungsgrätzl werden von der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl während der Gründung und in der öffentlichen Kommunikation (zum Beispiel Eintrag auf wien.gv.at, Presseaussendung) unterstützt. Sie profitieren von Beratung (zum Beispiel zu Kooperationspartner*innen und Förderungen), Netzwerk-Tagen und fachlichen Kooperationen.
Akkreditierte Bildungsgrätzl können eine "Bildungsgrätzl-Förderung" der Stadt Wien beantragen.
Mehr Informationen zu den Wiener Bildungsgrätzln: Bildungsgrätzl - Überblick der Standorte, Konzept
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Initiative zur Gründung eines Bildungsgrätzls kann jede*r mit lokalem und inhaltlichem Bezug zum geplanten Bildungsgrätzl ergreifen.
Für eine Akkreditierung als Bildungsgrätzl müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Ein Bildungsgrätzl besteht aus mindestens einer Schule und mindestens einer weiteren in fußläufiger Nähe ansässigen Institution.
- Die Mitglieder des Bildungsgrätzls sind offen gegenüber weiteren Bildungspartner*innen im Grätzl.
- Die Zusammenarbeit basiert auf den 7 Prinzipien der Wiener Bildungsgrätzl.
- Die Zusammenarbeit beruht auf Freiwilligkeit und Selbstverwaltung.
- Das Bildungsgrätzl definiert gemeinsame pädagogische Leitlinien, inhaltliche und organisatorische Zielsetzungen sowie gemeinsame Maßnahmen zur Zielerreichung.
- Für die Zusammenarbeit wird eine gemeinsame Kommunikations- und Kooperationsstruktur erstellt. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines Koordinationsteams sowie die Festlegung der Form und Häufigkeit des Zusammentreffens.
Fristen und Termine
Sie können jederzeit einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Die Akkreditierung erfolgt mit Vorbehalt zeitlich befristet auf 24 Monate bis alle nötigen Schritte (Konzepterstellung und Eröffnung des Bildungsgrätzls) abgeschlossen sind.
Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung müssen Sie ein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept übermitteln.
Innerhalb von 24 Monaten nach Akkreditierung muss das Bidungsgrätzl eröffnet werden.
Zuständige Stelle
Koordinationsstelle Bildungsgrätzl
Schulen (MA 56)
6., Mollardgasse 87, Hochparterre HP
Telefon: +43 1 4000-84359
E-Mail: bildungsgrätzl@post.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Nehmen Sie vor der Antragstellung per E-Mail an bildungsgraetzl@post.wien.gv.at Kontakt zu der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl auf, um Ihr Vorhaben inhaltlich, formal und lokal abzustimmen. Wenn gewünscht, können Sie auch Beratung und Unterstützung für einen Kick-off und während des weiteren Gründungsprozesses erhalten.
Sobald ein Gründungsteam, das sind zumindest 2 in fußläufiger Nähe ansässige Bildungspartner*innen, gebildet wurde und grundlegende Fragen mit der Koordinationsstelle wie beispielsweise der Bedarf, mögliche Schwerpunkte und Miteinbeziehung weiterer Institutionen, geklärt wurden, können Sie den Antrag auf Akkreditierung stellen. Übermitteln Sie dafür die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bildungsgrätzl-Gründungsabsicht: 73 KB DOCX an die Koordinationsstelle Bildungsgrätzl.
Wenn die Gründungsidee plausibel ist, erhält das Gründungsteam eine schriftliche Bestätigung, dass das Bildungsgrätzl vorbehaltlich der folgenden Schritte akkreditiert ist.
- Innerhalb von 18 Monaten nach Akkreditierung wird ein genehmigungsfähiges Bildungsgrätzl-Konzept: 74 KB DOCX übermittelt.
- Innerhalb von 24 Monaten nach Akkreditierung erfolgt die Eröffnung des Bildungsgrätzls mit allen beteiligten Institutionen. Jede Institution erhält ein Bildungsgrätzl-Schild. Anschließend wird die Öffentlichkeit informiert.
Wenn eine gemeinnützige juristische Person, die selbst nicht Mitglied des Bildungsgrätzl ist, eine "Bildungsgrätzl-Förderung" der Stadt Wien für das Bildungsgrätzl beantragt, kann das Bildungsgrätzl diese Person als Fördernehmer*in nominieren. Die Antrags- und Abrechnungsformulare müssen dann nicht zusätzlich von einer Bildungsgrätzl-Institution unterschrieben werden. Die Nominierung ist nicht zwingend erforderlich und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. Pro Bildungsgrätzl kann nur ein*e Fördernehmer*in nominiert sein.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie einen Antrag auf Akkreditierung stellen:
- Bildungsgrätzl-Gründungsabsicht: 73 KB DOCX
- Protokoll des Kick-offs oder der letzten Gründungssitzung einschließlich Teilnehmer*innen-Liste
Wenn Ihnen die vorbehaltliche Akkreditierung bereits erteilt wurde:
Wenn Sie eine*n Fördernehmer*in für das Bildungsgrätzl nominieren möchten:
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
- Bildungsgrätzl-Gründungsabsicht: 73 KB DOCX
- Bildungsgrätzl-Konzept: 74 KB DOCX
- Optional: Nominierung-Fördernehmer*in: 74 KB DOCX
Zusätzliche Informationen
Änderungen der Gründungsabsicht, des Bildungsgrätzl-Konzepts, der teilnehmenden Institutionen, der jeweiligen Ansprechpartner*innen oder der juristischen Person, die die Bildungsgrätzl-Förderung abwickelt, müssen der Koordinationsstelle Bildungsgrätzl bekannt gegeben werden.
Bitte beachten Sie:
Die Akkreditierung eines Bildungsgrätzls kann in folgenden Fällen ausgesetzt oder aufgehoben werden:
- Innerhalb der Frist wurde kein Bildungsgrätzl-Konzept übermittelt beziehungsweise fand keine Eröffnung des Bildungsgrätzls statt.
- Seit mehr als einem Jahr finden keine gemeinsamen Aktivitäten und keine Kommunikation innerhalb des Bildungsgrätzls statt.
- Die Kriterien der Bildungsgrätzl sind nicht mehr erfüllt oder die 7 Grundprinzipien werden nicht eingehalten.
- Die beteiligten Institutionen sind über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar.
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