Förderung der politischen Parteien in Wien - Antrag

Im Bereich der Stadt Wien war die Förderung von politischen Parteien, die in den Bezirksvertretungen und im Gemeinderat vertretenen sind, bis 2012 durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 30. September 1992, PrZ 3142, geändert durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. Mai 2007, PGL-2548-2007/0001/GAT, geregelt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien; BGBl. Nr. 56/2012) erfolgte für das Land Wien ebenso eine gesetzliche Regelung (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) idgF.).

Bitte beachten Sie das oben angeführte Gesetz, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen. Zwecks Vereinfachung der Förderabwicklung wird um Benützung des nachstehenden Online-Förderantrags ersucht.

Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.

Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:

Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:

Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.

Informationen zur ID Austria

Allgemeine Informationen

Die Details zur Förderung können Sie dem Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) entnehmen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Politische Partei gemäß Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. Nr. 56/2012) 56/2012 idgF.), sowie Erfüllung der im Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG), idgF.) definierten Voraussetzungen.

Fristen und Termine

Eine Beantragung der Förderung hat im elektronischen Wege gesamthaft durch das vertretungsbefugte Organ der Partei, in Ermangelung eines solchen durch das vertretungsbefugte Organ der Partei, jährlich bis zum 15. Jänner des laufenden Jahres oder im Fall der erstmaligen Beantragung, weil eine Partei neu in einem Vertretungskörper vertreten ist, innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder, beim Magistrat unter Bekanntgabe einer Bankverbindung sowie der Stammzahl gemäß § 6 Abs. 3 E Governmentgesetz - E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2022, zu erfolgen.

Nach formaler Prüfung des Förderantrags durch die Abteilung für Finanzwesen und wenn das Prüfergebnis positiv ist, erfolgt eine entsprechende Auszahlung in 2 Tranchen. Die erste Tranche wird bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres und die zweite Tranche wird am Anfang des 3. Quartals des laufenden Jahres auf das im Förderantrag bekanntgegebene Konto ausbezahlt.

Die gesetzmäßige Verwendung der Förderung ist von einem*einer beeideten Wirtschaftsprüfer*in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem schriftlichen Prüfbericht niederzulegen. Der Prüfbericht ist jährlich zu erstellen und dem Stadtrechnungshof bis längstens Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.

Zuständige Stelle

Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

Kosten und Zahlung

Es fallen keine Gebühren an.

Formular

Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare und Dokumente aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.

Wenn Sie keine ID Austria haben:

Wenn Sie eine ID Austria haben:

Zusätzliche Informationen

Keine

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