Förderung der politischen Parteien in Wien - Antrag
Im Bereich der Stadt Wien war die Förderung von politischen Parteien, die in den Bezirksvertretungen und im Gemeinderat vertretenen sind, bis 2012 durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 30. September 1992, PrZ 3142, geändert durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. Mai 2007, PGL-2548-2007/0001/GAT, geregelt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien; BGBl. Nr. 56/2012) erfolgte für das Land Wien ebenso eine gesetzliche Regelung (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) idgF.).
Bitte beachten Sie das oben angeführte Gesetz, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen. Zwecks Vereinfachung der Förderabwicklung wird um Benützung des nachstehenden Online-Förderantrags ersucht.
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.
Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.
Informationen zur ID Austria
Allgemeine Informationen
Die Details zur Förderung können Sie dem Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) entnehmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Politische Partei gemäß Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. Nr. 56/2012) 56/2012 idgF.), sowie Erfüllung der im Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG), idgF.) definierten Voraussetzungen.
Fristen und Termine
Eine Beantragung der Förderung hat im elektronischen Wege gesamthaft durch das vertretungsbefugte Organ der Partei, in Ermangelung eines solchen durch das vertretungsbefugte Organ der Partei, jährlich bis zum 15. Jänner des laufenden Jahres oder im Fall der erstmaligen Beantragung, weil eine Partei neu in einem Vertretungskörper vertreten ist, innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder, beim Magistrat unter Bekanntgabe einer Bankverbindung sowie der Stammzahl gemäß § 6 Abs. 3 E Governmentgesetz - E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung BGBl. I Nr. 119/2022, zu erfolgen.
Nach formaler Prüfung des Förderantrags durch die Abteilung für Finanzwesen und wenn das Prüfergebnis positiv ist, erfolgt eine entsprechende Auszahlung in 2 Tranchen. Die erste Tranche wird bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres und die zweite Tranche wird am Anfang des 3. Quartals des laufenden Jahres auf das im Förderantrag bekanntgegebene Konto ausbezahlt.
Die gesetzmäßige Verwendung der Förderung ist von einem*einer beeideten Wirtschaftsprüfer*in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem schriftlichen Prüfbericht niederzulegen. Der Prüfbericht ist jährlich zu erstellen und dem Stadtrechnungshof bis längstens Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung, sofern der Förderantrag nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (des vertretungsbefugten Organs), sofern der Förderantrag nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Gebühren an.
Formular
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare und Dokumente aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular: Förderung der politischen Parteien in Wien - Antrag
- Einverständniserklärung
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Wenn Sie eine ID Austria haben:
- Online-Formular: Förderung der politischen Parteien in Wien mit ID Austria
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Finanzwesen
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