Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen

Wenn bei Ihrem Eigentum außergewöhnliche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Sinne des § 3 Z 3 lit. a Katastrophenfondsgesetz – KatFG entstanden sind, können Sie um eine finanzielle Hilfe ansuchen.

Der Schaden muss im Bundesland Wien eingetreten sein. Der Förderantrag muss spätestens 6 Wochen ab Eintritt des Schadens gestellt werden. Die Frist für die Einreichung von Schäden, die am Wochenende des 14. und 15. September 2024 eingetreten sind, ist daher am 28. Oktober 2024 ausgelaufen. Der Link zum Online-Formular wird umgehend wieder zur Verfügung gestellt, sobald es in Wien (erneut) zu einem Schadensereignis kommt, das die Voraussetzungen im Sinne des Katastrophenfondsgesetzes – KatFG erfüllt.

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Eigentum durch Naturkatastrophen beschädigt wurde, gewährt die Abteilung Finanzwesen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten finanzielle Hilfen im Ausmaß von bis zu 30 Prozent der anerkannten Schadenssumme, maximal jedoch 50.000 Euro. In besonderen Härtefällen ist eine Erhöhung auf bis zu 50 Prozent der anerkannten Schadenssumme möglich, maximal jedoch 100.000 Euro. Diese Hilfen gelten für außergewöhnliche Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen von natürlichen und juristischen Personen entstanden sind. Eine Förderung ist nur für den Teil des Schadens möglich, der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist beziehungsweise nicht zumutbar gedeckt hätte werden können.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen stehen in der Richtlinie des Landes Wien für die Gewährung einer finanziellen Hilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen: 143 KB PDF. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob die Bestimmungen der Förderrichtlinie eingehalten werden können.

Es muss ein außergewöhnlicher Schaden durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel im Vermögen der physischen oder juristischen Person eingetreten sein (laut § 3 Z 3 lit. a Katastrophenfondsgesetz – KatFG, BGBl. Nr. 206/1996, idgF.). Der Schaden muss im Bundesland Wien entstanden sein. Unter außergewöhnlichen Schäden sind Schäden zu verstehen,

  • die aufgrund eines einzelnen, nicht-regelmäßigen und unvorhersehbaren Katastrophen-Ereignisses entstanden sind und
  • die in ihrer Breitenwirkung in der Regel über den Kreis einzelner Schadensfälle hinausgehen.

Nicht gefördert werden Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle, soweit sie versicherbar gewesen sind.

Sobald der Schaden passiert ist und sobald es gefahrlos möglich ist, müssen Sie als Beweis Fotos oder andere Aufzeichnungen von allen Schäden machen (oder sonstige Beweise sichern). Das dient dazu, die Schäden zu dokumentieren. Das heißt, Sie müssen diese Aufzeichnungen machen, bevor Sie mit Aufräumarbeiten oder der Instandsetzung des Objekts beginnen. Bitte übermitteln Sie diese Aufzeichnungen der Fördergeberin möglichst digital. Beginnen Sie erst mit den Aufräumarbeiten, nachdem Sie alles dokumentiert haben.

Fristen und Termine

Schicken Sie den Förderantrag bis spätestens 6 Wochen nachdem der Schaden passiert ist und möglichst vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen.

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-86466
Fax: +43 1 4000-99-86510
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Den Förderantrag können Sie per E-Mail oder mittels Online-Formular stellen. Nur in Ausnahmefällen können Sie ihn auch per Post schicken.
  • Die Abteilung Finanzwesen informiert Sie per E-Mail, sobald sie den Förderantrag erhalten hat. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr der Abteilung Finanzwesen erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Förderantrag bekannt gegeben haben.
  • Der Förderantrag wird nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Bei einer grundsätzlich positiven Prüfung wird der Förderantrag anschließend dem zuständigen Gremium des Landes Wien (Landesregierung) zur Entscheidung vorgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Der Förderantrag muss zumindest folgende Angaben und Unterlagen enthalten: (Wenn die Fördergeberin es für nötig hält, kann sie Sie auffordern, zusätzliche Unterlagen vorzulegen. Das dient dazu, zu prüfen, ob Sie die Förderung erhalten können.)

  • Bezeichnung/Name des*der Förderwerber*in mit einem weiteren Identifikator (z. B. Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl, Ordnungsnummer des Ergänzungsregisters, Kennzahl des Unternehmensregisters, usw.)
  • Aktuelle Meldebestätigung (bei natürlichen Personen)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister samt Bekanntgabe der vertretungsbefugten Organe (bei nicht-natürlichen Personen)
  • Kontaktdaten (Adresse/Sitz, E-Mail, Telefonnummer)
  • Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber*in)
  • Bekanntgabe einer allfälligen Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Datum und Art des Schadenseintrittes
  • Vollständige Schadenserhebung
  • Geschätzte Höhe des Schadens (z. B. in Form von Kostenvoranschlägen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, Schätzungen beziehungsweise Gutachten eines Sachverständigen oder eines Versicherungsunternehmens) sowie Höhe der beantragten Förderung
  • Dokumentation beziehungsweise Unterlagen zur Beweissicherung des Schadens
  • Nachweis, dass der Schaden in Wien eingetreten ist
  • Bekanntgabe eines Versicherungsschutzes und gegebenenfalls Vorlage der Versicherungspolizze(n)
  • Gutachten der Versicherung oder eines Sachverständigen (sofern vorhanden). Damit kann der zeitliche Aufwand des Sachverständigen und somit die Dauer der Förderabwicklung deutlich reduziert werden.
  • Bekanntgabe zu anderen erhaltenen oder beantragten Förderungen, Spenden oder sonstigen Zuschüssen

Kosten und Zahlung

Die Beantragung ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle relevanten Angaben und Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Formular

Der Link zum Online-Formular wird umgehend wieder zur Verfügung gestellt, sobald es in Wien (erneut) zu einem Schadensereignis kommt, das die Voraussetzungen im Sinne des Katastrophenfondsgesetzes – KatFG erfüllt.

Anträge können Sie grundsätzlich auch per E-Mail an post@ma05.wien.gv.at übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu alle in der Förderrichtlinie genannten Angaben und Unterlagen vollständig übermitteln müssen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag per Post zulässig.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

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