Kanaldarlehen - Antrag
Allgemeine Informationen
Einkommensschwachen Personen soll die Herstellung von (gesetzlich vorgeschriebenen) Kanalanschlüssen erleichtert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ein Kanaldarlehen kann beantragt werden, wenn die Finanzierung der Kanalkosten mittels eines Bankkredits aufgrund der Familien- und Einkommensverhältnisse eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 5. Stock, Raum 5.31
Telefon: +43 1 4000-86562
Fax: +43 1 4000-99-86510
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Bei Eigengrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kanalplan
- Kostenvoranschlag
- Grundbuchseinsicht (nicht älter als 3 Monate)
- Letzter Einheitswertbescheid
- Anzahl der Personen, die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt leben (Obsorgepflichten)
- Einkommensbelege der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
Bei Pachtgrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kanalplan
- Kostenvoranschlag
- Grundbuchseinsicht (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des Pachtvertrages
- Bürgschaftserklärung oder andere Art der Sicherstellung
- Einkommensbelege der Bürgen
- Anzahl der Personen, die mit dem*der Antragsteller*in im gemeinsamen Haushalt leben (Obsorgepflichten)
- Einkommensbelege des*der Antragsteller*in und aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
Kosten und Zahlung
1 Prozent Manipulationsgebühr
Bei Eigengrund: Kosten für Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch: 1,2 Prozent
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
Online-Formular: Kanaldarlehen - Antrag
Bei Einreichung über den Österreichischen Siedlerverband bitte direkt mit der Abteilung Finanzwesen Kontakt aufnehmen.
Zusätzliche Informationen
Die Gewährung von zinsenfreien Kanaldarlehen erfolgt ausschließlich zweckgebunden an die Kanalherstellung. Im Zuge dessen mit erstellte Wasserleitungen sowie Kosten für Straßeninstandsetzung dürfen nicht berücksichtigt werden.
Stadt Wien | Finanzwesen
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