Kanaldarlehen - Antrag

Allgemeine Informationen

Einkommensschwachen Personen soll die Herstellung von (gesetzlich vorgeschriebenen) Kanalanschlüssen erleichtert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ein Kanaldarlehen kann beantragt werden, wenn die Finanzierung der Kanalkosten mittels eines Bankkredits aufgrund der Familien- und Einkommensverhältnisse eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 5. Stock, Raum 5.31
Telefon: +43 1 4000-86562
Fax: +43 1 4000-99-86510
E-Mail: post@ma05.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Bei Eigengrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kanalplan
  • Kostenvoranschlag
  • Grundbuchseinsicht (nicht älter als 3 Monate)
  • Letzter Einheitswertbescheid
  • Anzahl der Personen, die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt leben (Obsorgepflichten)
  • Einkommensbelege der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben

Bei Pachtgrund müssen dem Antrag folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kanalplan
  • Kostenvoranschlag
  • Grundbuchseinsicht (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Bürgschaftserklärung oder andere Art der Sicherstellung
  • Einkommensbelege der Bürgen
  • Anzahl der Personen, die mit dem*der Antragsteller*in im gemeinsamen Haushalt leben (Obsorgepflichten)
  • Einkommensbelege des*der Antragsteller*in und aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben

Kosten und Zahlung

1 Prozent Manipulationsgebühr
Bei Eigengrund: Kosten für Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch: 1,2 Prozent

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Online-Formular: Kanaldarlehen - Antrag

Bei Einreichung über den Österreichischen Siedlerverband bitte direkt mit der Abteilung Finanzwesen Kontakt aufnehmen.

Zusätzliche Informationen

Die Gewährung von zinsenfreien Kanaldarlehen erfolgt ausschließlich zweckgebunden an die Kanalherstellung. Im Zuge dessen mit erstellte Wasserleitungen sowie Kosten für Straßeninstandsetzung dürfen nicht berücksichtigt werden.

Herstellung eines Kanalanschlusses

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Finanzwesen
Kontaktformular