Reisepass für Minderjährige - Antrag
Die Wiener Passservicestellen der Magistratischen Bezirksämter haben von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 17.30 Uhr können Sie Ihr neues Reisedokument ausschließlich nach einer Terminreservierung beantragen.
Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.
Einen neuen Reisepass für Ihr Kind müssen Sie, als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, persönlich beantragen. Das Kind muss ebenfalls persönlich zum Antrag erscheinen. Das ist zur Prüfung der Identität notwendig. In Wien können Sie das in jedem Pass-Service, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Kinder ab 12 Jahren müssen ihre Fingerabdrücke abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").
Informationen zur ID Austria: Häufige Fragen
Allgemeine Informationen
Minderjährige brauchen seit dem 15. Juni 2009 einen eigenen Reisepass. Es gibt keine Miteintragung (zum Beispiel im Reisepass der Eltern) mehr. Sie können einen Reisepass für ein Kind beantragen, wenn Sie die gesetzliche Vertretung für das Kind haben:
- Sind die Eltern verheiratet, hat jeder Elternteil alleine dieses Recht. Der andere Elternteil muss nicht zum Pass-Service mitkommen.
- Sind die Eltern geschieden, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der die gesetzliche Obsorge hat.
- Ist das Kind unehelich geboren, ist meist die leibliche Mutter dazu gesetzlich berechtigt.
- Auch andere Personen können die gesetzliche Vertretung haben. Das wird vom Pflegschaftsgericht oder Jugendamt bestimmt.
Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter muss den Reisepass-Antrag persönlich stellen. Das Kind muss ebenfalls persönlich zum Antrag erscheinen. Das ist zur Prüfung der Identität notwendig. Kinder ab 12 Jahren müssen auch Fingerabdrücke abgeben.
Gültigkeitsdauer
Der Reisepass für Kinder ist gültig
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 2 Jahre
- ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 5 Jahre
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Fristen und Termine
Sie können einen neuen Reisepass für ein Kind jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer. Beantragen Sie den neuen Reisepass für Ihr Kind so früh wie möglich!
Zuständige Stelle
Sie können einen neuen Reisepass bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragen, egal wo Sie oder das Kind wohnen.
Sie können in jedem Pass-Service in Wien den neuen Reisepass für Ihr Kind beantragen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Kind hat einen alten Reisepass: Erforderliche Unterlagen für Kinder mit altem Reisepass
- Das Kind hat einen Personalausweis: Erforderliche Unterlagen für Kinder mit Personalausweis
- Das Kind hat keinen Reisepass und keinen Personalausweis: Erforderliche Unterlagen für Kinder ohne Reisepass oder Personalausweis
Kosten und Zahlung
Für Kinder bis 12 Jahre:
- Reisepass (rund 5 Arbeitstage nach dem Antragstag): 30 Euro
- Expresspass (rund 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Antragstag): 45 Euro
- Ein-Tages-Expresspass 165 Euro
Für Kinder ab 12 Jahre:
- Reisepass (rund 5 Arbeitstage nach dem Antragstag): 75,90 Euro
- Expresspass (rund 2 bis 3 Arbeitstage nach dem Antragstag): 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass 220 Euro (Info: 17 KB PDF)
Wenn Sie nach der Geburt einen Reisepass für das Kind beantragen, ist dieser erste Reisepass gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen. Ausnahme: Expresspass und Ein-Tages-Express-Pass.
Die Kosten für den neuen Reisepass müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).
Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Erledigungsdauer
- Sie bekommen den neuen Reisepass für das Kind so schnell wie möglich. Er wird innerhalb von rund 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.
- Den Expresspass bekommen Sie innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, wird nicht dazugerechnet.
- Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag per Zustelldienst zugestellt. (Info: 17 KB PDF)
Der neue Reisepass wird von der österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse sein oder auch Ihre Arbeitsadresse. Sie erhalten den neuen Reisepass mit einem RSb-Brief.
Reisepass nicht zugestellt
Sie haben einen Reisepass für Ihr Kind beantragt, aber noch nicht bekommen: Wenden Sie sich an jenes Pass-Service, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
Adressen und Öffnungszeiten des Wiener Pass-Service
Zusätzliche Informationen
Alter Reisepass
Mit dem Antrag auf einen neuen Reisepass wird der alte Reisepass beim Pass-Service entwertet. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Sie können ihn aber entwertet zurückbekommen.
Wenn Sie den alten Reisepass für das Kind noch bis zur Zustellung des neuen Reisepasses brauchen, kann der alte Reisepass zeitlich begrenzt gültig bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pass-Services helfen Ihnen gerne weiter.
Eintragungen
- Wenn sich der Name des Kindes geändert hat, braucht es einen neuen Reisepass. Der Name kann im Reisepass nicht geändert werden.
- Folgende Eintragungen in einen neuen Reisepass sind kostenlos möglich:
- Namen mit Umlauten (Ä, Ö, Ü) oder scharfem ß
- Das Kind hat ein medizinisches Implantat oder eine Prothese aus Metall.
- Besondere Kennzeichen
Einreise in andere Länder
Sie planen mit dem Kind eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Beachten Sie bitte auch, dass es in manchen Ländern besondere Einreisevorschriften für Minderjährige gibt, zum Beispiel wenn das Kind alleine oder mit einer nicht Obsorge berechtigten Person reist. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn das Kind per Flugzeug verreist.
Für die Einreise in viele Länder benötigt Ihr Kind ein Visum. Beachten Sie, dass der Reisepass für die Einreise (und Ausreise) lange genug gültig ist. Bitte beachten Sie auch, ob Ihr Kind einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Reisepass verwenden darf.
Beim Außenministerium finden Sie die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular