Personalausweis im Scheckkartenformat für Minderjährige - Antrag
Die Wiener Passservicestellen der Magistratischen Bezirksämter haben von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 17.30 Uhr können Sie Ihr neues Reisedokument ausschließlich nach einer Terminreservierung beantragen.
Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.
Einen neuen Personalausweis für Ihr Kind müssen Sie, als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, persönlich beantragen. Das Kind muss ebenfalls persönlich zum Antrag erscheinen. Das ist zur Prüfung der Identität notwendig. In Wien können Sie das in jedem Pass-Service, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Kinder ab 12 Jahren müssen ihre Fingerabdrücke abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").
Informationen zur ID Austria: Häufige Fragen
Allgemeine Informationen
Sie können einen Personalausweis für ein Kind beantragen, wenn Sie die gesetzliche Vertretung für das Kind haben:
- Sind die Eltern verheiratet, hat jeder Elternteil alleine dieses Recht. Der andere Elternteil muss nicht zum Pass-Service mitkommen.
- Sind die Eltern geschieden, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der die gesetzliche Obsorge hat.
- Ist das Kind unehelich geboren, ist meist die leibliche Mutter dazu gesetzlich berechtigt.
- Auch andere Personen können die gesetzliche Vertretung haben. Das wird vom Pflegschaftsgericht oder Jugendamt bestimmt.
Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter muss den Antrag für den Personalausweis persönlich stellen. Das Kind muss ebenfalls persönlich zum Antrag erscheinen. Das ist zur Prüfung der Identität notwendig. Kinder ab 12 Jahren müssen auch Fingerabdrücke abgeben.
Gültigkeitsdauer
Der Personalausweis für Kinder ist gültig
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: 2 Jahre
- ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 5 Jahre
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Das gilt auch für gültige Personalausweise ohne Fingerabdrücke. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Fristen und Termine
Sie können einen neuen Personalausweis für ein Kind jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer. Beantragen Sie den neuen Personalausweis für Ihr Kind so früh wie möglich!
Zuständige Stelle
Sie können einen neuen Personalausweis bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragen, egal wo Sie oder das Kind wohnen. In Wien können Sie in jedem Pass-Service den neuen Personalausweis für Ihr Kind beantragen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Kind hat einen alten Personalausweis: Erforderliche Unterlagen für Kinder mit altem Personalausweis
- Das Kind hat einen Reisepass: Erforderliche Unterlagen für Kinder mit Reisepass
- Das Kind hat keinen Personalausweis und keinen Reisepass: Erforderliche Unterlagen für Kinder ohne Personalausweis und ohne Reisepass
Kosten und Zahlung
- Ein Personalausweis für Kinder bis 16 Jahre kostet 26,30 Euro.
- Ein Personalausweis für Kinder ab 16 Jahre kostet 61,50 Euro.
Wenn Sie nach der Geburt einen Personalausweis für das Kind beantragen, ist dieser erste Personalausweis gratis. Sie müssen den Antrag aber innerhalb von 2 Jahren stellen.
Die Kosten für den neuen Personalausweis müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).
Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Erledigungsdauer
Sie bekommen den neuen Personalausweis für das Kind so schnell wie möglich. Er wird innerhalb von rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Der neue Personalausweis wird von der österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich per Post zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse oder auch Ihre Arbeitsadresse sein.
Personalausweis nicht zugestellt
Sie haben einen Personalausweis für Ihr Kind beantragt, die Benachrichtigung der österreichischen Staatsdruckerei über die bereits erfolgte Übersendung erhalten, aber den Personalausweis noch nicht bekommen? Wenden Sie sich an jenes Pass-Service, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
Adressen und Öffnungszeiten des Wiener Pass-Service
Zusätzliche Informationen
Sicherheitsmerkmale der neuen Chip-Personalausweise (Österreichische Staatsdruckerei)
Alter Personalausweis
Mit dem Antrag auf einen neuen Personalausweis wird der alter Personalausweis beim Pass-Service entwertet. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Sie können ihn aber entwertet zurückbekommen.
Wenn Sie den alten noch gültigen Personalausweis für das Kind bis zur Zustellung des neuen Personalausweises brauchen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pass-Services gerne weiter.
Eintragungen
Im Personalausweis können keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen vorgenommen werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Einreise in andere Länder
Sie planen mit dem Kind eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Beachten Sie bitte auch, dass es in manchen Ländern besondere Einreisevorschriften für Minderjährige gibt, zum Beispiel wenn sie alleine oder mit einer nicht Obsorge berechtigten Person reisen. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.
Für die Einreise in viele Länder benötigt Ihr Kind einen Reisepass. Der Personalausweis muss für die Einreise (und Ausreise) immer gültig sein. Bitte beachten Sie auch, ob Ihr Kind einen gestohlenen oder verlorenen und wiedergefundenen Personalausweis verwenden darf.
Beim Außenministerium finden Sie die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.
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