Auskunft über das Geburtsdatum

Allgemeine Informationen

Personen, die eine Ausfertigung eines Exekutionstitels der Meldebehörde vorlegen, erhalten Auskunft über das Geburtsdatum der im Exekutionstitel genannten SchuldnerInnen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Vorliegen eines Exekutionstitels

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk

Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage einer Ausfertigung eines Exekutionstitels oder eine Kopie davon
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) der AntragstellerInnen

Kosten und Zahlung

  • 1x 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 1x 3,90 Euro Beilagengebühr für den Exekutionstitel (entfällt bei mündlicher Antragstellung)

Tipp:
Sie können einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger:

  • Antragsgebühr: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
  • Gebühr pro Beilage 2,30 statt 3,90 Euro, aber höchstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro

Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Anträge per Telefon sind nicht möglich.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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