Auskunft über das Geburtsdatum
Allgemeine Informationen
Personen, die eine Ausfertigung eines Exekutionstitels der Meldebehörde vorlegen, erhalten Auskunft über das Geburtsdatum der im Exekutionstitel genannten SchuldnerInnen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Vorliegen eines Exekutionstitels
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Erforderliche Unterlagen
- Vorlage einer Ausfertigung eines Exekutionstitels oder eine Kopie davon
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) der AntragstellerInnen
Kosten und Zahlung
- 1x 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 1x 3,90 Euro Beilagengebühr für den Exekutionstitel (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Tipp:
Sie können einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger:
- Antragsgebühr: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
- Gebühr pro Beilage 2,30 statt 3,90 Euro, aber höchstens 13,10 Euro statt 21,80 Euro
Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Anträge per Telefon sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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