Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall

Zur Registrierung eines Sterbefalles wenden Sie sich bitte direkt an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Ausnahme:
Angehörige von Personen, die ihren Körper der Anatomie vermacht haben und von jenen, bei denen eine Sozialbestattung stattfindet, nehmen bitte per Telefon oder per E-Mail Kontakt mit einem Standesamtsreferat zur Terminvereinbarung für die Registrierung des Sterbefalls auf.

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Die "Anzeige des Todes" beim zuständigen Standesamt wird grundsätzlich, abhängig von den Umständen, von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von dem*der Ärzt*in oder dem*der Totenbeschauer*in veranlasst.
  • Die "Anzeige des Todes" erfolgt entweder in elektronischer Form (Datenfernverkehr), oder, falls die technischen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind, in Papierform (Formular).
  • Der*die Verstorbene wurde zur gerichtsmedizinischen Obduktion überführt: In diesem Fall muss die Freigabe des*der Verstorbenen telefonisch erfragt werden. Die Obduktion findet in Wien in verschiedenen Krankenhäusern statt und muss im Krankenhaus bzw. Pflege-, Pensionistenheim oder im Zentrum für Gerichtsmedizin, Telefonnummer: +43 (0)1 40160-35602, Faxnummer: +43 (0) 1 40160-9 35603, erfragt werden. Nach Freigabe wird die "Anzeige des Todes" ausgestellt. Falls die Anzeige einem*einer Angehörigen übergeben wird (dies ist extra zu erfragen), hat dieser die Anzeige dem zuständigen Standesamt spätestens am nächsten Werktag zu übermitteln.
  • Falls die Anzeige in Papierform einem*einer Angehörigen übergeben werden sollte, muss sie spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt übermittelt werden.

Fristen und Termine

Die "Anzeige des Todes" muss am dem Tod nächstfolgenden Werktag dem zuständigen Standesamt übermittelt werden.

Zuständige Stelle

Zuständiger Standort des Standesamts Wien für die Übermittlung der "Anzeige des Todes" ist jener, in dessen Bereich (Bezirk) der Tod eingetreten ist.

Für die Registrierung bzw. Beurkundung eines Sterbefalles ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Sterbedatum jedes Standesamt in Österreich zuständig. Danach ist das Standesamt am Ort des Todes zuständig.

Öffnungszeiten bei Sterbefallregistrierung in Wien:
Montag bis Freitag von 8 bis 14.30 Uhr
Die Öffnungszeiten an Werktagen nach 12 Uhr gelten nur für Erstbeurkundung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12 von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Zu beachten: Alle fremdsprachigen Urkunden (wie z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urteile oder Beschlüsse über Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung) müssen entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern brauchen auch eine Apostille oder eine diplomatischen Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

  • Verstorbene ledig
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes im Ausland (Auskünfte darüber erteilt das zuständige Standesamt)
  • Verstorbene verheiratet oder verpartnert zusätzlich
    • Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
  • Verstorbene verwitwet oder geschieden zusätzlich
    • Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
    • Nachweis der Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft: Sterbeurkunde des*der vor-verstorbenen Partner*innen, Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteile oder Beschlüsse

Kosten und Zahlung

Jede Sterbeurkunde kostet 9,30 Euro.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Zusätzliche Informationen

Es können sowohl nationale als auch internationale Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Nationale Sterbeurkunden sind nur in deutscher Sprache verfasst und mit einer elektronischen Amtssignatur versehen. Diese Ausfertigung ist für den Gebrauch in Österreich und im deutschsprachigen Ausland vorgesehen. Das Anbringen einer Apostille oder einer diplomatischen Beglaubigung zur Vorlage bei ausländischen Behörden ist nicht möglich.

Internationale Sterbeurkunden sind mehrsprachige Ausfertigungen, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden. Sie sind mit "Siegel und Unterschrift" versehen, wodurch das Anbringen einer Apostille oder einer diplomatischen Beglaubigung möglich ist.

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