Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Viele Personen wissen nicht, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Wenn Ihre Vorfahren aus Österreich stammen, haben Sie vielleicht die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben. Sie können eine Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie wissen möchten, ob Sie zurzeit die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Sie können die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft auch beantragen, wenn Sie wissen möchten, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben. Personen verlieren die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch, wenn sie freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft nur behalten, wenn Sie vorher die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft beantragt haben und dieser Antrag bewilligt wurde.

Mehr Informationen zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft: Verlust, Entziehung, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft - oesterreich.gv.at

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Damit die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) Ihre österreichische Staatsbürgerschaft oder den Verlust Ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen kann, braucht sie konkrete Anhaltspunkte.

Dafür benötigt die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) Unterlagen, die beweisen, dass Sie oder Ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft zurzeit haben oder früher hatten.

Das sind zum Beispiel:

  • Alte österreichische Staatsbürgerschaftsnachweise und Reisepässe
  • Meldezettel österreichischer Gemeinden, in denen als Staatsbürgerschaft der gemeldeten Person "österreichisch" eingetragen ist
  • Alte Heimatscheine österreichischer Gemeinden
  • Alte Auszüge aus der Heimatrolle österreichischer Gemeinden

Zusätzlich müssen Sie alle Kosten bezahlen.

Fristen und Termine

Sie können die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft jederzeit beantragen, wenn Sie ein rechtliches Interesse an der Feststellung haben. Das bedeutet, es ist rechtlich nicht klar, ob Sie derzeit die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Zuständige Stelle

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien.
    oder
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
    oder
  • Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
    oder
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort, der Person, die Sie geboren hat, war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien

Postadresse:

  • Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
  • Referat 8.1 – Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung
  • Dresdner Straße 89-93
  • 1200 Wien

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Diese leitet Ihren Antrag an das Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft weiter.

Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Wenn Sie feststellen lassen wollen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder verloren haben, wenden Sie sich zuerst an das Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) oder an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Ihr Hauptwohnsitz ist.

Bei Ihrer Anfrage erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für einen Antrag brauchen. Wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen haben, sucht die Abteilung im Archiv der Stadt Wien und in Bundesarchiven nach weiteren Hinweisen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie die Kosten dafür bezahlen.

Auf der Grundlage aller verfügbaren Nachweise stellt die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) mit Bescheid fest, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, können Sie mit diesem Bescheid einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen Reisepass beantragen.

Bitte klären Sie bei den zuständigen Behörden in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie derzeit auch haben, ob Sie Ihre andere Staatsbürgerschaft verlieren, wenn Sie zusätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen oder verloren haben oder es keine ausreichenden Nachweise gibt, erhalten Sie einen negativen Bescheid.

Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie beim Referat 8.1 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen, ist abhängig von:

  • Persönlichen Angaben
  • Informationen aus vorhandenen Amtsakten
  • Informationen aus vorhandenen Aufzeichnungen

Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie bringen müssen.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in übersetzt werden.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.

Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Kosten und Zahlung

Rechnen Sie mit folgenden Kosten pro Person:

  • 14,30 Euro für den Antrag
    Die Kosten für den Antrag müssen Sie auch zahlen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, bevor Sie den Bescheid erhalten haben, müssen Sie keine Kosten für den Antrag zahlen.
  • 36 Euro für den Bescheid
    Die Kosten für den Bescheid müssen Sie auch zahlen, wenn die österreichische Staatsbürgerschaft nicht festgestellt werden kann.

In diesen Fällen müssen Sie zusätzliche Kosten bezahlen:

  • 14,30 Euro für jede Apostille und jede Beglaubigung, die Sie vorlegen
  • 14,30 Euro für jedes Reisedokument eines anderen Staates, das Sie vorlegen, zum Beispiel einen Reisepass
  • 7,20 Euro für jede Urkunde, wenn Sie Personenstandsurkunden vorlegen, die nicht in Österreich ausgestellt wurden
    Personenstandsurkunden sind zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.
  • 3,90 Euro für jede bedruckte Seite, wenn Sie Übersetzungen oder andere Beilagen vorlegen, aber höchstens 21,80 Euro pro Dokument

Sie müssen diese Kosten auch zahlen, wenn festgestellt wird, dass Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Die Kosten müssen Sie erst zahlen, wenn Sie den Bescheid erhalten haben. Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie eine Rechnung für die Gesamtkosten und Informationen, wie Sie die Rechnung zahlen können.

Es können für Sie auch zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten und für den Staatsbürgerschaftsnachweis oder den Reisepass.

Kosten-Beispiel

Sie beantragen für sich die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Sie sind nicht in Österreich geboren. Sie sind verheiratet.

  • 14,30 Euro für den Antrag
  • 14,30 Euro für Ihr Reisedokument
  • 2 mal 7,20 Euro für Ihre Geburtsurkunde und Ihre Heiratsurkunde
  • 2 mal 14,30 Euro für die beigelegten Apostillen der Urkunden
  • 2 mal 3,90 Euro für die beigelegten Übersetzungen der Urkunden
  • 36 Euro für den Bescheid

115,40 Euro müssen Sie in diesem Fall mindestens für die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft zahlen. Diesen Betrag müssen Sie auch zahlen, wenn festgestellt wird, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht haben.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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