Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Interesse der Republik Österreich

Allgemeine Informationen

In besonderen Fällen können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen erhalten. Dafür müssen Sie außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik Österreich erbracht haben. Zusätzlich wird erwartet, dass Sie auch in Zukunft außerordentliche Leistungen erbringen werden.

Das wird im Einzelnen geprüft und muss von der Bundesregierung bestätigt werden. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung, wie zum Beispiel Straffreiheit, müssen Sie trotzdem erfüllen.

Bitte buchen Sie keinen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung, sondern wenden Sie sich bei Fragen direkt an die zuständige Stelle.

Außerordentliche Leistungen sind Leistungen, die weit über dem Durchschnitt in folgenden Bereichen liegen:

  • Wissenschaftliche Leistungen
  • Wirtschaftliche Leistungen
  • Sportliche Leistungen
  • Künstlerische Leistungen

Verleihungen in anderen Bereichen sind ebenfalls möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres (BMI) unter Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik.

Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen verliehen wird, müssen Sie

  • keinen Aufenthalt in Österreich haben,
  • keine Deutschkenntnisse nachweisen,
  • keinen Staatsbürgerschaftstest ablegen,
  • keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen und
  • nicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Die Verleihung kann auch auf Ihre Kinder und auf eine Person, mit der Sie verheiratet oder verpartnert sind, erstreckt, das heißt, erweitert werden. Für die Erstreckung müssen Ihre Angehörigen die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung in Österreich nachweisen. Dazu zählen:

Mehr Informationen dazu finden Sie unter Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Erstreckung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie haben außerordentliche Leistungen erbracht und von Ihnen sind außerordentliche Leistungen zu erwarten, die im besonderen Interesse der Republik Österreich liegen.
  • Sie haben kein Aufenthaltsverbot und es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz gegen Sie. Das heißt, Ihre Ausweisung ist nicht geplant oder vorgesehen.
  • Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen.
  • Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen und Sie stehen keinen extremistischen oder terroristischen Gruppen nahe.
  • Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) überprüft strafbares Verhalten, also gerichtliche Strafen und Verwaltungsstrafen. Verwaltungsstrafen werden nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde verhängt, zum Beispiel vom Magistrat der Stadt Wien. Das kann ein Grund sein, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht erhalten.

Fristen und Termine

Sie können die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich jederzeit beantragen.

Zuständige Stelle

Ihr Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist in Wien

Postadresse:

  • Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
  • Referat 8.3 - Einbürgerung im Republiksinteresse
  • Dresdner Straße 89-93
  • 1200 Wien

Ihr Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist im Ausland

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Diese leiten Ihren Antrag an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) weiter.

Oder

Ihr Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist in einem anderen Bundesland Österreichs

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für das Verfahren erhalten Sie per E-Mail. Bitte buchen Sie keinen Termin für eine Erstinformationsveranstaltung.

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie begründen, welche außerordentlichen Leistungen Sie erbracht haben und warum die Republik Österreich besonderes Interesse an Ihrer Einbürgerung haben sollte.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter 83-ref@ma35.wien.gv.at an das Referat 8.3 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen oder an das Referat 8.3 der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).

Wenn Sie alle Unterlagen haben, vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Stelle.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, schicken Sie die Unterlagen bitte nur per Post oder per E-Mail an 83-ref@ma35.wien.gv.at.

Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie per E-Mail unter 83-ref@ma35.wien.gv.at..

Die Österreichische Bundesregierung prüft und entscheidet, ob Sie außerordentliche Leistungen erbracht haben und solche von Ihnen zu erwarten sind und ob Ihre Leistungen im Interesse der Republik liegen.

Erforderliche Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie per E-Mail vom Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.3 - Einbürgerung im Republiksinteresse.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Ihre Unterlagen müssen von einem*einer gerichtlich beeideten Übersetzer*in oder Dolmetscher*in übersetzt werden.

Internationale mehrsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Das sind zum Beispiel Pässe, internationale Geburtsurkunden oder internationale Heiratsurkunden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Länderliste für Apostillen und diplomatische Beglaubigungen

Es kann sein, dass Sie weitere Dokumente oder Übersetzungen vorlegen müssen.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen, müssen Sie diese per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Stelle schicken.

Zusätzlich müssen Sie für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Dokumente, die als Downloadlink geschickt werden, können nicht geöffnet werden. Wenn Sie Beilagen in einem Format schicken, das aus Sicherheitsgründen nicht unterstützt wird, bekommen Sie eine E-Mail, die Sie auf das Problem hinweist.

Informationen zur ordnungsgemäßen Übermittlung von Unterlagen, Schreiben und Dokumenten finden Sie unter "Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren".

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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