Vaterschaft vor der Geburt - Anerkennung
Allgemeine Informationen
Wird ein Kind unehelich geboren kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt des Kindes ist vor allem für Notfallsituationen vorgesehen, z. B. bei einer schweren Erkrankung des Vaters oder aufgrund einer länger andauernden, unaufschiebbaren Abwesenheit des Vaters (zumeist beruflich bedingter Auslandsaufenthalt).
Auch in diesen Fällen muss
- die Anerkennung persönlich durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden.
- Bei Minderjährigkeit des Anerkennenden wird ein Anruf beim Standesamt dringend empfohlen (ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis kann nur im Zusammenwirken mit der/dem/den gesetzlichen Vertreterin/Vertreter/Vertretern des minderjährigen Anerkennenden abgegeben werden).
- Auch für den Fall, dass die Mutter nicht österreichische Staatsbürgerin ist, wird ein Anruf beim Standesamt empfohlen. Im Einzelfall ist auch die persönliche Vorsprache der Mutter erforderlich, wenn das Recht des Heimatstaates dies vorschreibt.
Fristen und Termine
Ab Ausstellung des Eltern-Kind-Passes kann die Vaterschaft anerkannt werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mutter ledig
- Mutter geschieden
- Mutter verwitwet
- Zur Anerkennung der Vaterschaft muss der Eltern-Kind-Pass mitgebracht werden.
Kosten und Zahlung
Für die Anerkennung der Vaterschaft fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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