Förderungen für Integrations-Großprojekte ab 5.000 Euro - Antrag

Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine) können online eine Förderung für Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der interkulturellen Sensibilität und Kompetenz sowie der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zuwanderinnen und Zuwanderern beantragen.

Der Antrag muss online eingereicht werden.

Geben Sie an, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Einzel- oder Gesamtförderung handelt.
Einzelförderung: Zeitlich und sachlich abgegrenztes Vorhaben
Gesamtförderung: Zur Deckung des gesamten oder aliquoten Teiles des nach Abzug der Einnahmen verbleibenden Fehlbetrages für die Tätigkeit

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

Bitte speichern Sie die Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung: 40 KB XLSX als Excel-Datei ab. Die Excel-Datei können Sie dann in das Online-Formular hochladen.

Sie müssen die Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die insbesondere Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Sensibilität und Kompetenz sowie der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zugewanderten zum Ziel haben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Durchführungsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Inhaltliche Voraussetzungen

  • Maßnahmen zur Förderung interkultureller Sensibilität und Kompetenz
    • Förderung des guten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft
    • Zusammenarbeit unterschiedlicher Gruppen
    • Bewusstseinsbildung im Bereich Migration, Integration und Diversität
  • Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zugewanderten
  • Grundsätze des Zusammenlebens
    • Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit Grundrechten und demokratischen Prinzipien
    • Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben

Fristen und Termine

Die Förderungen erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie sind für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Zuständige Stelle

Integration und Diversität (MA 17)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-81510
Fax: +43 1 4000-99-81520
E-Mail: post@ma17.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss online eingereicht werden.
  • Das Online-Formular für den Förderantrag und die Musterformulare für erforderliche Unterlagen stehen unter dem Punkt Formulare zur Verfügung.
  • Sobald die Abteilung Integration und Diversität den Online-Antrag erhalten hat, bekommen der*die Förderwerber*in eine Verständigung über das Einlangen.
  • Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Abteilung Integration und Diversität erfolgt an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

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