Förderung für Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen im Rahmen einer Heizungsumstellung ab 2 Objekten 2024/2025

Gefördert werden effiziente gebäudeübergreifende Wärmenetze bzw. Anergienetze in Verbindung mit Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen, die zur Versorgung von mindestens 2 Gebäuden installiert werden, sofern die fossilen Energiesysteme der betreffenden Objekte dadurch ersetzt werden. In den umgestellten Objekten muss die fossile Versorgung (inklusive Kochgas) gänzlich stillgelegt werden.

Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie: 500 KB PDF

Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, die Abhängigkeit der Wärmeversorgung des Gebäudesektors von fossilen Energien bis 2040 zu überwinden. Eine Möglichkeit, die fossile Wärmeversorgung durch klimafreundliche Lösungen zu ersetzen, besteht in der Nutzung von Wärmenetzen (Anergienetzen) in Verbindung mit Erdwärme- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen.

Mithilfe der Förderung sollen fossile Energiesysteme bei Bestandsgebäuden bzw. bei Bestandsgebäuden in Kombination mit Neubauten durch Energiesysteme auf Basis von Wärmepumpen restlos ersetzt werden. In diesem Sinne soll durch ein gebäudeübergreifendes Wärmenetz (Anergienetz) auf eine Wärmepumpen-basierte Lösung umgerüstet und jegliche fossile Versorgung der betreffenden Gebäude stillgelegt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, im Wohnbaubestand in Wien einen wirtschaftlichen Anreiz zum Ersatz von fossilen Wärmebereitstellungssystemen durch hocheffiziente Wärmenetze (Anergienetze) in Verbindung mit Wärmepumpen zu schaffen.

Nicht gefördert werden Wärmepumpen-basierte Lösungen bei reinen Neubauprojekten.

Ein Förderantrag kann von folgenden natürlichen oder nicht-natürlichen (juristischen) Personen gestellt werden:

  • Im Grundbuch eingetragene Eigentümer*innen
  • Inhaber*innen von Baurechten
  • Pächter*innen bzw. Unterpächter*innen
  • Errichter*innen bzw. Betreiber*innen der Energieinfrastruktur

Fristen und Termine

Die Förderaktion gilt von 1. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2025 bzw. endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel.

Für die Abrechnung der Förderung müssen bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Wärmenetzes (Anergienetzes) die Abrechnungsunterlagen (Verwendungsnachweise) an die Förderdienststelle übermittelt werden.

Zuständige Stelle

Technische Stadterneuerung (MA 25)
Gruppe Neubau und Gebäudetechnik
20., Maria-Restituta-Platz 1/6. Stock
Telefon: +43 1 4000-25262, - 25224
E-Mail: neubau@ma25.wien.gv.at
http://www.um-haeuser-besser.at

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag:

  • Angebot und Projektbeschreibung durch ein befugtes Unternehmen
  • Bekanntgabe einer allfälligen Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Meldezettel der Förderwerber*in bzw. Firmenbuchauszug
  • Im Fall einer Bevollmächtigung eines Unternehmens mit der Abwicklung sämtlicher Behörden- und Förderformalitäten muss dem Antrag eine Original-Vollmacht beigelegt werden.
  • Baubewilligung für das eingereichte Vorhaben, wenn das Vorhaben bewilligungspflichtig ist.
  • Wasserrechtliche Bewilligung für das eingereichte Vorhaben, wenn das Vorhaben bewilligungspflichtig ist.
  • Zustimmungserklärung aller Miteigentümer*innen eines Wohnhauses bei Anlagenerrichtung durch einzelne (alle) Wohnungseigentümer*innen
  • Angabe zu anderen erhaltenen oder beantragten Förderungen und insbesondere, welche Förderungen als De-minimis-Beihilfen im laufenden sowie in den letzten 2 Jahren gewährt wurden
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch (maximal 6 Monate alt)

Für die Endabrechnung:

  • Nachweis der Kosten des Wärmenetzes (Anergienetzes) in Verbindung mit Wärmepumpen (Rechnungen und Zahlungsbelege)
  • Gegebenenfalls Nachweis der Kosten der Modernisierungsmaßnahmen
  • Nachweis der Kosten (Rechnungen und Zahlungsbelege) für die Erschließung der Wärmequelle, z. B. Tiefensonde(n), Brunnen usw.
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Montage und Inbetriebnahme (Inbetriebnahmeprotokoll) der Wärmepumpenanlage
  • Wasserrechtsbescheid der Abteilung Wasserrecht bei Wasser/Wasser Wärmepumpen bzw. Bestätigung der Abteilung Wasserrecht bei Sole/Wasser Wärmepumpen mit Vertikalkollektor(en), auf die das Anzeigeverfahren angewendet wird
  • Fertigstellungsbescheid der Abteilung Wasserrecht (nur bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen - sofern vorgesehen); Achtung: Um rasch zu diesen Unterlagen zu kommen, muss die Fertigstellung der Wärmepumpenanlage der Abteilung Wasserrecht unverzüglich gemeldet werden.
  • Falls noch nicht mit den Einreichunterlagen abgegeben: Baubewilligungsbescheid der Baupolizei für das Gebäude bzw. gemäß § 70a oder § 70b Bauordnung für Wien das Begleitschreiben der Baupolizei (Bestätigung der Baupolizei), dass nach Ablauf der 3-monatigen Einspruchsfrist keine baubehördlichen Einwendungen vorliegen.
  • Gegebenenfalls Baubewilligungsbescheid der Baupolizei für Wärmepumpen in Schutzzonen

Kosten und Zahlung

Es fallen keine Kosten an.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Förderrichtlinie 500 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Keine

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