Schall- und Wärmeschutzfenster - Förderungsantrag
Die Stadt Wien fördert den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern. Sie können die Förderung online beantragen. Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kostenanbot oder Rechnung
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen
- Zertifikat über die Einhaltung der Mindestanforderungen an Schall- oder Wärmeschutz
Bei Gebäuden in Schutzzonen und bei Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, benötigen Sie zusätzlich:
- Bauanzeige bei der Baupolizei für den Fenstertausch
Allgemeine Informationen
Mit der Förderung für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern möchte die Stadt Wien die Wohnqualität verbessern und den Energieverbrauch reduzieren.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen die zu Hauptstraßen A und B hin orientiert sind. An Hauptstraßen A und B können ausschließlich Schallschutzfenster gefördert werden, keine Wärmeschutzfenster.
- Einbau von Wärmeschutzfenstern (wenn diese nicht an Hauptstraßen A und B liegen)
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
Förderungsvoraussetzungen:
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz des*der Antragsteller*in.
- Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 22 bis 150 Quadratmeter.
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahren alt.
- Die zur Förderung beantragten Sanierungsmaßnahmen dürfen nur zu den Arbeiten befugte Firmen durchführen.
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt der Förderung alle Fenster der Wohnung getauscht werden müssen.
Fristen und Termine
Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kostenvoranschlag und Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung haben und folgende Angaben ausweisen:
- Wärmedämmwert (U-Wert) des Fensters (Es werden nur Fenster mit einem U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K gefördert)
- Material, Farbe und Größe der Fenster
- Flügelanzahl und Glasteiler oder Sprossen in Laufmeter pro Fenster
- Fensterbrett und Sohlbankabdeckung in Laufmeter pro Fenster
Bei Mietwohnungen:
- Zustimmungserklärung des*der Hauseigentümer*in: 340 KB PDF
oder bei Gemeindewohnungen - Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
Bei Eigentumswohnungen:
- Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums
Bei Schallschutzfenster zusätzlich:
- Angabe des Schalldämmmaßes (R-Wert) des Fensters (Es werden nur Fenster mit einem R-Wert von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand gefördert)
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden.
Ausmaß der förderbaren Baukosten
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
- Online-Formular: Wohnungsverbesserung - Förderungsantrag
- Antrag auf Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen: 340 KB PDF
- Zustimmungserklärung des*der Hauseigentümer*in: 340 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular