Schenkung eines geförderten Objektes - Antrag auf Übernahme der Förderung

Allgemeine Informationen

Bei Schenkung eines geförderten Objektes (z. B. Wohnung, Eigenheim usw.) müssen die Geschenknehmer*innen förderungswürdig sein und ein dringendes Wohnbedürfnis am geförderten Objekt nachweisen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Zustimmung zu einem Schenkungsvertrag mit Übernahme der Wohnbauförderung ist nur dann möglich, wenn

  • das Haushaltseinkommen der Geschenknehmer*innen die Höchsteinkommensgrenze (Jahresfamiliennettoeinkommen) nicht übersteigt,
  • die Geschenknehmer*innen mittels Wohnbedarfserklärung einen Wohnbedarf an der geförderten Wohnung geltend machen können,
  • der Nachweis über die Aufgabe der Rechte an der Vorwohnung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geschenkten Objektes erbracht wird,
  • der melderechtliche Hauptwohnsitz an der Adresse des geschenkten Objektes begründet wird.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Kund*innenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Formblätter benötigt. Die Formblätter können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Formloser Antrag auf Übernahme der Förderung
  • Unterschriebener Schenkungsvertrag in Kopie (vollständig)
  • Grundbucheinsicht
  • Formblatt "Persönliche Angaben der WohnungswerberInnen" mit Wohnbedarfserklärung
  • Einkommensbestätigungen von allen in die Wohnung einziehenden, volljährigen Personen:
    • Jahreslohnzettel L16 des Jahres vor Vertragsabschluss und/oder Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres (alle Seiten) oder "Eidesstättige Erklärung" (nur bei Personen, die kein oder nur geringfügiges Einkommen bezogen haben)
    • Monatslohnzettel der letzten 3 Monate vor Vertragsabschluss von allen einziehenden Personen oder "Eidesstättige Erklärung"
  • Formblatt "Verpflichtungserklärung gemäß § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984" und - wenn bereits vorhanden - Nachweis(e) der Aufgabe der Vorwohnung
  • Konzept der Zustimmungserklärung zweifach (grundbuchsfähige Urkunde, die vom Land Wien unterfertigt werden muss, damit die Geschenknehmer*innen im Grundbuch eingetragen werden können)

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Mindestens 6 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Formblätter benötigt:

Der formlose Antrag mit den vollständigen erforderlichen Unterlagen muss unterfertigt an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten übermittelt werden.

Zusätzliche Informationen

Keine

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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