Schenkung eines geförderten Objektes - Antrag auf Übernahme der Förderung
Allgemeine Informationen
Bei Schenkung eines geförderten Objektes (z. B. Wohnung, Eigenheim usw.) müssen die Geschenknehmer*innen förderungswürdig sein und ein dringendes Wohnbedürfnis am geförderten Objekt nachweisen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Zustimmung zu einem Schenkungsvertrag mit Übernahme der Wohnbauförderung ist nur dann möglich, wenn
- das Haushaltseinkommen der Geschenknehmer*innen die Höchsteinkommensgrenze (Jahresfamiliennettoeinkommen) nicht übersteigt,
- die Geschenknehmer*innen mittels Wohnbedarfserklärung einen Wohnbedarf an der geförderten Wohnung geltend machen können,
- der Nachweis über die Aufgabe der Rechte an der Vorwohnung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des geschenkten Objektes erbracht wird,
- der melderechtliche Hauptwohnsitz an der Adresse des geschenkten Objektes begründet wird.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.
Kund*innenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Formblätter benötigt. Die Formblätter können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.
- Formloser Antrag auf Übernahme der Förderung
- Unterschriebener Schenkungsvertrag in Kopie (vollständig)
- Grundbucheinsicht
- Formblatt "Persönliche Angaben der WohnungswerberInnen" mit Wohnbedarfserklärung
- Einkommensbestätigungen von allen in die Wohnung einziehenden, volljährigen Personen:
- Jahreslohnzettel L16 des Jahres vor Vertragsabschluss und/oder Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres (alle Seiten) oder "Eidesstättige Erklärung" (nur bei Personen, die kein oder nur geringfügiges Einkommen bezogen haben)
- Monatslohnzettel der letzten 3 Monate vor Vertragsabschluss von allen einziehenden Personen oder "Eidesstättige Erklärung"
- Formblatt "Verpflichtungserklärung gemäß § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984" und - wenn bereits vorhanden - Nachweis(e) der Aufgabe der Vorwohnung
- Konzept der Zustimmungserklärung zweifach (grundbuchsfähige Urkunde, die vom Land Wien unterfertigt werden muss, damit die Geschenknehmer*innen im Grundbuch eingetragen werden können)
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Erledigungsdauer
Mindestens 6 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Formular
Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Formblätter benötigt:
- Formular ausdrucken und händisch ausfüllen: Persönliche Angaben
- Eidesstättige Erklärung: 499 KB PDF
- Verpflichtungserklärung gemäß § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984: 552 KB PDF
Der formlose Antrag mit den vollständigen erforderlichen Unterlagen muss unterfertigt an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten übermittelt werden.
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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