Transportable Straßenstände - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung (Aufstellung eines Verkaufsstands) wird diese Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde für Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen oder an die Baupolizei weitergeleitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Für jeden Verkaufsstand im öffentlichen Gut z. B. Imbissstand, Maronistand, Punschstand usw. ist eine Bewilligung gemäß Gebrauchsabgabengesetz zu erwirken. Für Transportable Straßenstände mit einer Grundfläche bis 12 Quadratmeter und einer Höhe bis 2,80 Meter ist keine Bewilligung gemäß Wiener Bauordnung erforderlich.
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Wirkung im örtlichen Stadtbild
- Zeitgemäße Konstruktion, Material und Farbgestaltung
- Leichtigkeit und Transparenz
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Für die Begutachtung von transportablen Straßenständen findet kein regelmäßiger Parteienverkehr statt.
Es wird um telefonische Terminvereinbarung mit den zuständigen Bezirksreferent*innen des Dezernates Gestaltung Öffentlicher Raum ersucht.
Das Beratungsservice der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung bietet für Planverfasser*innen und Bauwerber*innen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Erteilung der Bewilligung
- Bewilligung für transportable Straßenstände: Imbissstand, Maronistand, Blumenstand, Zeitungsverkaufsstand und Punschstände durch die Abteilung für Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
- Bewilligung für transportable Straßenstände über 12 Quadratmeter bebauter Fläche oder/und einer Höhe über 2,80 Meter durch die Baupolizei
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen oder der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
Für die erste Beurteilung von Lage, Größe und Art des geplanten Standes:
- Angabe der Art des Standes (Imbissstand, Maronistand, Punschstand usw.)
- Lageplan im Maßstab 1:200 mit schematischer Darstellung des Standes (Umrisse der Grundfläche)
- Angabe der Größe (geplantes Flächenausmaß, ungefähre Höhenentwicklung)
- Mindestens 2 Fotos des geplanten Aufstellungsorts
Im Zuge einer möglichen Weiterbearbeitung (positive Vorbeurteilung):
- Einreichplan Ansichten im Maßstab 1:50 (Lage, Grundriss, Ansichten)
- Angaben zur Materialwahl, Konstruktion und Farbgebung
Kosten und Zahlung
Die Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Kioske und Verkaufsstände in Wien
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung für Wien (BO):
- § 62a BO für Wien Bewilligungsfreie Bauvorhaben
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken
- Gebrauchsabgabegesetz (GAG 1966):
- § 1 Gebrauchserlaubnis
- § 2 Erteilung der Gebrauchserlaubnis (Abs. 2)
- Straßenverkehrsordnung (StVO): § 82 Abs. 1
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