Thermen, Konvektoren - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Schutzzonen in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) weitergeleitet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziele aus stadtgestalterischer Sicht

  • Die gestalterische Einheit von bestehenden Fassaden soll erhalten bleiben.
  • Die Montage einer Außenwandtherme soll in Fenstersturzhöhe erfolgen, dass notwendige Wanddurchbrüche in diesem Bereich in Erscheinung treten.
  • Die Montage eines Konvektors muss mittig unter dem Fenster erfolgen. Architektonische Zierelemente dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.
  • Sämtliche Lüftungsgitter müssen in Fassadenfarbe ausgeführt werden.

Fristen und Termine

Projekte können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Begutachtung - Terminvereinbarung

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kontakt (innerhalb von Schutzzonen)
Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Außerhalb von Schutzzonen wird die Stellungnahme an die BauwerberInnen übermittelt.

Innerhalb von Schutzzonen übermittelt die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die Baupolizei. Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

3,20 Euro Verwaltungsabgabe

In Schutzzonen werden die im Zuge des Bewilligungsverfahrens anfallenden Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Baupolizei

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 4 und 6)

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