Garage in Vorgärten - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft.
Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zuständigen Behörde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung für die Behörde erstellt. Zusätzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zuständigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die Bauordnung für Wien (BO) sieht vor, den privaten, gärtnerisch ausgestalteten Vorgartenbereich in die Gesamtgestaltung des öffentlichen Raumes einzubeziehen.
- Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen in Vorgärten nicht möglich.
- In Ausnahmefällen kann unter Berücksichtigung des naturräumlichen und baulichen Umfeldes sowie des eventuell vorhandenen Baubestandes eine Genehmigung erfolgen: Bei steilen Hanglagen ergäbe ein Zurückrücken von Garagenbauwerken aus dem Vorgartenbereich tiefe Geländeeinschnitte (von der Straße weg ansteigendes Gelände) bzw. rampenartige Zufahrten und hohe Garagenunterbauten (von der Straße weg fallendes Gelände). Dabei ist als kritische Größe ein Geländeeinschnitt von zirka 2 Meter Höhe bzw. ein erforderlicher Unterbau von mehr als 1,50 Meter zu sehen. Diese Vorgangsweise gilt sinngemäß auch für Sonderformen wie Pergolen, Flugdächer, Carports und dergleichen.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung
- Baupolizei
- Bei denkmalgeschützten Objekte zusätzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes
- Fotos der unmittelbaren Umgebungsgebäude
- In Schutzzonen:
- Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
- Detaildarstellung von besonderen gestaltwirksamen Bauelementen
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlagen:
- Bauordnung für Wien (BO):
- § 79 Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen (Abs. 1 und 6)
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
- Wiener Garagengesetz: § 4 Städtebauliche Vorschriften (Abs. 3)
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