Einfamilienhaus - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft.
Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zuständigen Behörde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung für die Behörde erstellt. Zusätzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zuständigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Der Einfamilienhausbau kann als Spiel- und Experimentierfeld der Architektur angesehen werden. Einfamilienhäuser sind Abbilder des persönlichen Geschmacks. Sie präsentieren und repräsentieren ihre BesitzerInnen.
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Es gibt kaum allgemeine gestalterische Merkmale beim Einfamilienhausbau. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich bezüglich Baukubatur (Baukörper-Volumen) und Fixierung der Lage des Bauwerkes am Grundstück.
- Einfriedungen von Vorgärten gegen die Verkehrsfläche und an den seitlichen Grundgrenzen auf die Tiefe des Vorgartens dürfen, sofern der Bebauungsplans nicht anderes zulässt, den freien Durchblick nicht hindern.
- Vorgärten, Abstandsflächen und sonstige gärtnerische auszugestalten Flächen müssen gärtnerisch ausgestaltet werden.
- In Vorgärten können Abstellplätze nur in Ausnahmefällen (Gelände) genehmigt werden.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Bei beabsichtigten Überschreitungen der Bebauungsbestimmungen: Unterlagen, die diese Abweichungen vom beabsichtigten örtlichen Stadtbild argumentierbar darstellen (z. B. Begründung zur Abweichung von den Bebauungsbestimmungen, Fotodokumentation des Baubestandes und/oder des baulichen Umfeldes).
- In Schutzzonen:
- Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
- Bestandsfotos
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
- § 86 Einfriedungen
- § 79 Vorgärten, Abstandsflächen und gärtnerisch auszugestaltende Flächen
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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