Dachausbau - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft.
Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zuständigen Behörde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung für die Behörde erstellt. Zusätzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zuständigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Dachzonen haben für den Städtebau und die Stadtgestaltung eine besondere Bedeutung. Der Ausbau eines Daches bedeutet Wohnraumverdichtung in Gebieten mit vorhandener Infrastruktur ohne Verlust von Grünraum. Mit dem sichtbaren Ausbau ändert sich der ästhetische Gesamtcharakter des Gebäudes.
Aus stadtgestalterischer Sicht ist ein Dachausbau abhängig von:
- Baustil
- Bauvolumen
- Proportionen
- Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum
Eine Belichtung durch Dachflächenfenster oder Atelierverglasungen ist in den meisten Fällen möglich.
Eine Belichtung durch Gauben (von Dachfläche umschlossene Fenster) ist abhängig von der Architektur des bestehenden Gebäudes in Verbindung mit dem Dachausbau. Ihre Größe soll den Proportionen der darunterliegenden Fenster entsprechen.
Grundsätzlich wird straßenseitig keine Zustimmung für Gauben über Gauben und zweigeschossige Gauben erteilt. Gleiches gilt für Terrassen auf Gauben sowie Dacheinschnitte.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Begutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erteilung der Baubewilligung
- Baupolizei
- Bei denkmalgeschützten Objekte zusätzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.
Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes; insbesondere Fensterordnung, -gliederung, Gesimse
- Fotos der unmittelbaren Umgebungsgebäude
- In Schutzzonen:
- Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
- Detaildarstellung von besonderen gestaltwirksamen Bauelementen
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
Stadt Wien | Architektur und Stadtgestaltung
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