Notstromaggregat - Antrag
Allgemeine Informationen
Ein Notstromaggregat ist eine Einrichtung, die aus vorhandenen Ressourcen elektrischen Strom erzeugt, um von Stromnetzen unabhängig zu sein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005) ist:
- Errichtung einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
- Betrieb und wesentliche Änderungen einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
Fristen und Termine
Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Hinweis: Wenn Sie die Einreichunterlagen elektronisch einbringen, trägt das zur Beschleunigung des Verfahrens bei.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Energie
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.
Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Ansprechpersonen
Mag.a Nicole Gamauf - Telefon: +43 1 4000-89943
Sabine Pfeil - Telefon: +43 1 4000-89961
Mert Gül - Telefon: +43 1 4000 89920
Erstinformation sowie Beratung zu Anzeige- und Bewilligungsverfahren für Erneuerbare Energieanlagen bietet die Kompetenzstelle Erneuerbare Energie
E-Mail: erneuerbare-energie@urbaninnovation.at
Homepage: https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at
Erforderliche Unterlagen
Zur Genehmigung eines Notstromaggregates ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Einige Bereiche müssen durch entsprechende Dokumente ergänzt werden.
Kosten und Zahlung
Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 60 und 150 Euro gerechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Antrag auf Genehmigung eines Notstromaggregates: 90 KB PDF
Zusätzlich sind je nach Fall Pläne, Vollmachten und Vereinbarungen nötig.
Zusätzliche Informationen
Im Antrag muss angegeben werden, welche Einrichtungen mit dem Notstrom gespeist werden sollen.
Wenn das Notstromaggregat am Dach eines Gebäudes aufgestellt werden soll, muss die Baupolizei wegen brandschutztechnischer Anforderungen und Genehmigungserfordernisse von Notstromaggregaten auf Dächern von Gebäuden kontaktiert werden: Brandschutztechnische Anforderungen und Genehmigungserfordernisse: 310 KB PDF
Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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