Kulturförderung im 9. Bezirk
Die Kulturkommission Alsergrund lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben.
Förderkriterien
Hauptkriterium ist ein starker
Alsergrund-Bezug. Es wird ein möglichst vielfältiges Angebot gefördert.
Emanzipatorische, multikulturelle, erinnernde,
generationenübergreifende, bildende und geschlechtersensible Aspekte
werden besonders berücksichtigt. Für Subventionswerberinnen und -werber
sind folgende Gesichtspunkte zur Vergabe zu beachten:
Förderung online beantragen
Die Bezirkskulturförderung kann online beantragt werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.
Termine und Fristen der Kulturkommission
Ansuchen für Subventionen müssen mindestens 6 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin im Büro der Bezirksvorsteherin eingelangt sein. Anträge, die später einlangen, können aufgrund der Gremienabläufe nicht mehr rechtzeitig behandelt und beschlossen werden. Ansuchen für Subventionen können für bereits vergangene Projekte nicht behandelt werden.
Für Einreichungen beachten Sie bitte die Einreichfristen. Diese enden rund 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Kulturkommission. Die Ansuchen werden in folgenden Sitzungen behandelt:
- Sitzung am 16. Jänner 2024 - Einreichfrist: 2. Jänner 2024
- Sitzung am 13. Februar 2024 - Einreichfrist: 30. Jänner 2024
- Sitzung am 19. März 2024 - Einreichfrist: 5. März 2024
- Sitzung am 16. April 2024 - Einreichfrist: 2. April 2024
- Sitzung am 14. Mai 2024 - Einreichfrist: 30. April 2024
- Sitzung am 11. Juni 2024 - Einreichfrist: 28. Mai 2024
- Sitzung am 17. September 2024 - Einreichfrist: 3. September 2024
- Sitzung am 22. Oktober 2024 - Einreichfrist: 8. Oktober 2024
- Sitzung am 3. Dezember 2024 - Einreichfrist: 19. November 2024
Projekte, bei denen das beantragte Fördervolumen 5.000 Euro übersteigt, müssen in der Kommission präsentiert werden.
Logo und Veranstaltungsdatenbank
Die Aufnahme des Alsergrunder Logos in allen Programmankündigungen des Förderungswerbers wird vorausgesetzt.
Drei Wochen vor Ihren Veranstaltungsterminen sind diese in der Veranstaltungsdatenbank (VADB) einzutragen: Veranstaltung eintragen
Bei der Beschreibung der Veranstaltung ist die Nennung der Bezirksvertretung Alsergrund als Subventionsgeberin anzuführen.
Kontakt
Bei Fragen zu den Formularen, Kriterien und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung Alsergrund telefonisch unter +43 1 4000-09110 oder per E-Mail unter post@bv09.wien.gv.at gerne Auskunft.
Alle Förderkriterien im Detail
Lokaler Bezug
Projekte, die von Alsergrunder Einzelpersonen, Vereinen und Kultureinrichtungen initiiert werden oder Projekte, die Alsergrunderinnen und Alsergrunder als primäre Zielgruppe haben, werden durch die Kommission bevorzugt gefördert. Die Förderrichtlinien erfordern einen Vereinssitz oder einen Hauptwohnsitz in Wien. Veranstaltungen müssen jedenfalls im Bezirk stattfinden.
Vielfältiges Kultur- und Wissenschaftsangebot
Die Förderung soll ein vielfältiges Programm ermöglichen. Wenn etwa bereits viele Theaterprojekte gefördert wurden, wird daher gegebenenfalls einer Konzertreihe der Vorzug gegeben und umgekehrt. Insbesondere werden aber auch innovative Projekte bevorzugt gefördert, die von den klassischen Darbietungsformen abweichen.
Räume schaffen für Dialog
Projekte, die einen Dialog zwischen Kunstschaffenden und Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglichen oder die Besucherinnen und Besucher sogar dazu animieren, sich künstlerisch einzubringen (etwa Mitmachtheater, Workshops, usw.), werden als besondere Bereicherung erachtet.
Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot
Angebote, die für die Besucherinnen und Besucher kostenlos sind oder sozial gestaffelte Eintrittspreise vorsehen, machen Kunst und Kultur am Alsergrund für alle zugänglich. Niederschwellige Kunst- und Kulturangebote im öffentlichen Raum sind daher sehr erwünscht.
Diversität und Inklusion
Projekte, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Identitätskonzepten oder Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für einen solidarischen und bunten Alsergrund.
Gleichstellung
Projekte, bei denen Frauen in leitenden Funktionen mitwirken, etwa als Regisseurin oder Kuratorin, werden bevorzugt gefördert.
Verlässlichkeit bei Einhaltung der Vorgaben und Abrechnung
Bei wiederkehrender Antragsstellung wird die bisherige Zusammenarbeit bei der Entscheidung über eine etwaige Förderung einbezogen.
Einhaltung formaler Qualitätskriterien
Um die Förderwürdigkeit beurteilen zu können, ist eine ausreichend ausführliche und verständliche Projektbeschreibung erforderlich. Außerdem muss die Kostenaufstellung verständlich und nachvollziehbar sein und dem Umfang des eingereichten Projektes sowie der beantragten Förderhöhe entsprechen. Etwaige Eintrittsgelder müssen transparent dargestellt sein.
Weitere Unterstützungen für den Kunst- und Kulturbereich
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) - Förderungen und Einreichfristen
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Die Bezirksvorstehung Alsergrund informiert monatlich über Aktuelles aus dem 9. Bezirk.