Förderung - Bildung, Inklusion, Diversität und Soziales
Der Bezirk Alsergrund fördert Veranstaltungen mit sozialem Kern, wie etwa Nachbarschaftsfeste, Bildungsworkshops oder Angebote für Kinder und Jugendliche, die einen starken Bezug zum Bezirk aufweisen. Gefördert werden auch digitale Projekte im sozialen oder pädagogischen Umfeld.
Die Kommission für Bildung, Inklusion, Diversität und Soziales (BIDS) der Bezirksvertretung Alsergrund lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben.
Förderungen durch die Kommission für Bildung, Inklusion, Diversität und Soziales (BIDS) sind eine Bezirkskulturförderung und unterliegen den Förderrichtlinien im Bereich Bezirkskulturförderung der Wiener Kulturabteilung (MA 7). Diese Förderrichtlinien wurden um die weitere Kriterien erweitert, die von der Kommission am 2. März 2021 beschlossen wurden:
Förderkriterien
Richtlinien der Bezirkskulturförderung
Förderungen durch die Kommission für Bildung, Inklusion, Diversität und Soziales (BIDS) sind Teil der Bezirkskulturförderung und unterliegen den Förderrichtlinien im Bereich Bezirkskulturförderung der Kulturabteilung (MA 7).
Kriterien der Kommission für Bildung, Inklusion, Diversität und Soziales
Folgende Kriterien werden von der BIDS-Kommission bei der Entscheidung der Förderhöhe herangezogen und sollten daher besondere Erwähnung im Förderansuchen finden. Die Erfüllung aller nachfolgenden Kriterien ist nicht notwendig:
Lokaler Bezug
- Alsergrunder*innen als primäre Zielgruppe
Niederschwelligkeit
- Kostenlose Angebote oder Angebote mit sozial gestaffelten Teilnahmegebühren
- Zielgruppenorientierte Informations- und Werbestrategie
- Mehrsprachigkeit
- Möglichst barrierefreier Zugang
Bildung
- Bildungsarbeit
- Erinnerung und Aufarbeitung
- Aufklärungsarbeit
- Präventionsmaßnahmen
Inklusion und Diversität
- Generationenübergreifendes Angebot
- Sichtbarmachung und Bekämpfung von Diskriminierung
- Projekte die Mehrfachdiskriminierung (Intersektionalität) thematisieren sind besonders erwünscht
- Aktive Einbindung und Emanzipation von gesellschaftlich benachteiligten und marginalisierten Gruppen
- Besonders unterstützt werden Projekte geleitet von:
- Frauen
- Intergeschlechtlichen Personen
- Non-Binary-Personen
- Trans-Personen
- Black and People of Color (BPoC)
- Menschen mit Migrationsgeschichte
- Menschen mit Fluchterfahrung
- Zugehörigen der autochthonen burgenlandkroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen oder slowakischen Volksgruppe sowie der Volksgruppe der Roma
- Menschen mit Behinderung
Soziales
- Förderung der sozio-ökonomischen Durchmischung, Partizipation und Emanzipation (etwa durch Freizeitangebote, Nachbarschaftsprojekte und so weiter)
- Partizipative und gemeinschaftliche Projekte
- Förderung von konsumfreien Räumen
- Unterstützung der sozialen Einrichtungen im Bezirk
- Kinder- und Jugendförderung
Informationen zur Einreichung
Es werden nur Anträge behandelt, die mindestens 2 Wochen vor der Kommissionssitzung vollständig im Büro der Bezirksvorstehung eingelangt sind und den Förderrichtlinien entsprechen.
- Auf sämtlichen Werbemitteln zum geförderten Projekt, wie Einladungen, Plakate usw.), ist das Bezirkswappen mit einem Hinweis "Gefördert durch den Bezirk Alsergrund" zu verwenden.
- Auch ist bei sämtlichen weiteren Werbeaktivitäten und Medienberichten zum geförderten Projekt darauf zu achten, dass die Förderung durch den Bezirk erwähnt wird.
- Es wird gebeten, sämtliche Veranstaltungstermine per E-Mail an post@bv09.wien.gv.at an die Bezirksvorstehung Alsergrund zu übermitteln und in die Veranstaltungsdatenbank der Stadt Wien einzutragen.
- Die Abrechnung inklusive Tätigkeitsbericht soll auch an die Bezirksvorstehung Alsergrund per E-Mail an post@bv09.wien.gv.at übermittelt werden.
- Projekte bei denen das beantragte Fördervolumen 2.500 Euro übersteigt, müssen vor der Kommission präsentiert werden.
- Das Förderformular der Kulturabteilung (MA 7) soll gewissenhaft, verständlich und nachvollziehbar ausgefüllt sein. Es soll eine transparente Darstellung möglicher Materialkosten, Teilnahmegebühren, Stundensätze des Personals und der Anstellungsverhältnisse usw. enthalten.
- Zielgruppendefinition inklusive Skizzierung eines Werbeplans, wie die Zielgruppe erreicht wird.
Förderung online beantragen
Die Bezirkskulturförderung kann online beantragt werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.
Förderung bezirksorientierter Kulturangelegenheiten - Antrag
Termine und Fristen
Ansuchen für Subventionen müssen mindestens 6 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin im Büro der Bezirksvorsteherin eingelangt sein. Anträge, die später einlangen, können aufgrund der Gremienabläufe nicht mehr rechtzeitig behandelt und beschlossen werden. Ansuchen für Subventionen können für bereits vergangene Projekte nicht behandelt werden.
Für Einreichungen beachten Sie bitte die Einreichfristen. Diese enden rund 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der BIDS-Kommission. Die Ansuchen werden in folgenden Sitzungen behandelt:
- Sitzung am 28. Jänner 2025 - Einreichfrist: 14. Jänner 2025
- Sitzung am 11. März 2025 - Einreichfrist: 25. Februar 2025
- Sitzung am 1. April 2025 - Einreichfrist: 18. März 2025
- Sitzung am 24. Juni 2025 - Einreichfrist: 10. Juni 2025
- Sitzung am 21. Oktober 2025 - Einreichfrist: 7. Oktober 2025
- Sitzung am 10. Dezember 2025 – Einreichfrist: 26. November 2025
Anträge, die das Jahr 2025 betreffen, können bis 7. Oktober 2025 eingereicht werden.
Projekte, bei denen das beantragte Fördervolumen 2.500 Euro übersteigt, müssen in der Kommission präsentiert werden.
Kontakt
Bei Fragen zu den Formularen, Kriterien und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung Alsergrund telefonisch unter +43 1 4000-09110 oder per E-Mail unter post@bv09.wien.gv.at gerne Auskunft.
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Telefon: +43 1 4000-09110
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