Der Bestand enthält die "Kleinen Abstammungsnachweise". Der Form nach waren es beidseitig beschriebene Blätter im A4-Querformat. Auf der einen Seite befinden sich folgende Angaben: Familiennamen, Vornamen, Wohnort und Familienstand. Der kleine Abstammungsnachweis bestätigte, dass der Antragsteller, nach NS-Diktion "Prüfling", gemäß §§ 2, Abs. 2 und 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 (Reichsgesetzbl. I, S. 1333) den Nachweis erbrachte, dass er/sie "Arier", "Mischling 2. Grades", "Mischling 1. Grades" oder "Jude" war. Die Rückseite enthält die Ahnenreihe bis zu den vier Großeltern. Beim Namen des Antragstellers befinden sich noch Rubriken für Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, "Bekenntnis zum Stichtag" für Mischlinge", Daten zu den Ehegatten und dem Heiratsdatum, sowie dem Heiratsort. Bei den Eltern und Großeltern sind Geburtsdaten, Geburtsorte, Ehedaten und das religiöse Bekenntnis bei Geburt, Heirat und Tod angegeben. Für Personen, die 1938 nicht alle Dokumente beschaffen konnten, wurden die Nachweise nur interimistisch für ein bis zwei Monate ausgestellt. Bei diesen Personen findet sich auf dem Blatt ein Stempel "Interim gültig nur bis..." und es folgt ein Datum. Manche Nachweise wurden später berichtigt und ergänzt, wodurch für einzelne Personen zwei oder mehr Nachweise unter einer Zahl vorliegen. Die Nachforschungen konnten sich bis 1943 hinziehen und hießen dann "Prüfungsergebnis". Die Prüfungsergebnisse konnten etwa auch eine Berichtigung von einem "Mischling" zu einem "Arier" zum Inhalt haben. Stichproben ergaben, dass in dem Bestand keine als gemäß NS-Gesetzgebung als "Juden" klassifizierte Personen vorkommen. |