Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige (im Folgenden "Anlagen" genannt) dürfen nur errichtet, geändert und betrieben werden, wenn sie den Bestimmungen des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 (WAZG 2006) entsprechen und nicht bundesgesetzlichen oder anderen landesgesetzlichen Regelungen unterliegen. Zum Beispiel unterliegen Anlagen in genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlagen den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) und der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009).
- Planen von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Bauen von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Aufzügen - Anzeige
- Betrieb und Erhaltung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Sicherheitstechnische Überprüfungen an bestehenden Aufzügen
- Förderungen für Aufzüge
- Rechtsvorschriften
- Richtlinien - Baurecht
- Richtlinien - Aufzug und Maschinentechnik
- Merkblätter - Bauverfahren
Formulare
Prüfung und Betreuung von Aufzügen
- Verzeichnis der Aufzugsprüfer*innen gemäß WAZG
- Verzeichnis der Betreuungsunternehmen für Aufzüge gemäß WAZG
- Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen gemäß HBV
Zuständigkeit
Stadt Wien | Baupolizei
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