Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige
- Bei bewilligten Baumaßnahmen mit Bescheid
- Bei vereinfachten Baubewilligungsverfahren
- Bei Bauanzeigen für Baumaßnahmen im Gebäudeinneren; Ausnahme: Bau von Sanitäranlagen und Bädern, hier genügt eine Fertigstellungsmeldung
Anzuschließende Unterlagen
Hinweis: Unterlagen sind unabhängig von der Bauführung, siehe auch Bewilligungsbescheid
- Bestätigung eines*einer Ziviltechniker*in über die
- bewilligungsmäßige und den Bauvorschriften entsprechende Bauführung
- Herstellung der Pflichtstellplätze
- Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen
- Einhaltung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens
- Bestätigung über die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes
- Erklärung des*der Bauführer*in, dass der Bau entsprechend der Baubewilligung und den Bauvorschriften ausgeführt worden ist (bei technisch einfachen Bauführungen)
- Bei Änderungen während der Bauführung:
- Ein der Ausführung und den bewilligten Abweichungen entsprechender Plan (von dazu berechtigter Planverfasser*in und von ihm*ihr unterfertigt sowie den Nachweis, dass der*die Bauführer*in die Pläne zur Kenntnis genommen hat)
- Wenn ein*e Prüfingenieur*in zu bestellen war:
- Überprüfungsbefunde
- Positives Gutachten (Hauptbefund) über die vorhandenen Abgasanlagen von dem*der zuständigen Rauchfangkehrermeister*in
- Positive Gutachten über den Kanal beziehungsweise die Senkgrube von Ziviltechniker*innen, Bauführer*innen, Prüfingenieur*innen
- Bei besonderen sicherheitstechnischen Einrichtungen (wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Notstromanlagen, Lüftungsanlagen):
- Positive Gutachten von den zuständigen Ziviltechniker*innen oder befugten Sachverständigen
- Nachweis über die Erfüllung des baulichen Wärmeschutzes (Energieausweis) sowie des Schallschutzes, sofern der Bau diesbezüglich anders als ursprünglich bewilligt ausgeführt wurde (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechniker*innen oder befugten Sachverständigen)
- Bestätigung des*der Ziviltechniker*in über die Durchführung der gegebenenfalls erforderlich gewesenen Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen (erhältlich bei den zuständigen Ziviltechniker*innen)
- Bestätigung über die Anlegung eines Bauwerksbuches
- Bestätigung über die Registrierung der Gebäudebeschreibung gemäß § 128 b für Bauansuchen, die nach dem 20. März 2019 eingebracht wurden
Formulare
- Fertigstellungsanzeige (allgemein): 200 KB PDF
- Bestätigung des*der Ziviltechniker*in gemäß § 128 BO: 260 KB PDF
- Nachweis über das Erreichen der erforderlichen Zuverlässigkeit gemäß § 128 Abs. 2 BO: 140 KB PDF
- Erklärung des*der Bauführer*in zur Fertigstellung: 110 KB PDF
Stadt Wien | Baupolizei
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