Eintragungszeitraum Volksbegehren März/April 2025

Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Vom 31. März bis 7. April 2025 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren zu unterschreiben.

Wie kann man ein Volksbegehren unterschreiben?

Im Eintragungszeitraum können Sie eines oder mehrere Volksbegehren

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mittels ID Austria

unterschreiben.

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal nehmen Sie bitte unbedingt ein Identitätsdokument mit (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis).

Haben Sie für eines dieser Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben?

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können Sie selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschreiben.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Eintragungslokale in Wien

  • Montag, 31. März bis Mittwoch, 2. April 2025, 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 3. April 2025, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 4. April 2025, 8 bis 18 Uhr
  • Montag, 7. April 2025, 8 bis 19 Uhr

Wichtiger Hinweis: online können die Volksbegehren auch noch bis 7. April 2025, 20.00 Uhr, unterschrieben werden. Nach 20.00 Uhr ist keine elektronische Speicherung einer Unterschrift im Zentralen Wählerregister des Bundes mehr möglich.

Alles zur Eintragung

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Kontaktformular