5.9 Polizei
Unter Polizei versteht die österreichische Verwaltung die behördliche Tätigkeit, die unter Androhung oder Anwendung von Zwang auf die Vorbeugung oder Abwendung von Gefahren und Störungen der Ordnung abzielt.
Alle Behördenfunktionen, in denen der Staat (das Land, die Gemeinde) den Menschen als Träger der staatlichen Gewalt entgegentritt und für die Vorbeugung oder Beseitigung von Gefahren oder Störungen des geordneten Gemeinschaftslebens im äußersten Falle auch Zwangsmaßnahmen setzen kann, werden als Polizeiaufgaben verstanden. Es gibt in Österreich daher nicht nur eine Sicherheitspolizei, sondern auch die Marktpolizei, die Baupolizei, die Gesundheitspolizei oder zum Beispiel die Veranstaltungspolizei.
Organisation der österreichischen Sicherheitspolizei
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Inneres ist oberste Sicherheitsbehörde. Ihr oder ihm sind die in den Bundesländern eingerichteten, als Bundesbehörden geführten Landespolizeidirektionen untergeordnet. Den Landespolizeidirektionen nachgeordnet sind die Bezirksverwaltungsbehörden (also Behörden der Bundesländer, in mittelbarer Bundesverwaltung).
Besonderheiten in Wien
Die besondere Stellung der Stadt Wien spiegelt sich auch im Sicherheitsbereich wider.
Die Landespolizeidirektion Wien ist zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz für das Gebiet der Gemeinde Wien. Deshalb kommen der Bezirksverwaltungsbehörde Wien (also dem Wiener Magistrat) keine Aufgaben der allgemeinen Sicherheitspolizei zu.
Außerdem darf in Wien, weil hier eine Landespolizeidirektion besteht, gemäß Art. 78d Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, kein eigener Wachkörper einer anderen Gebietskörperschaft (also insbesondere keine „Gemeindewache“) errichtet werden.
Die "Wiener Rathauswache" ist kein Wachkörper im Sinne einer Gemeindepolizei. Sie ist eine Untergliederung der Berufsfeuerwehr der Stadt Wien (MA 68) und übt keine Exekutivfunktionen aus. Ihre Aufgaben sind zum Beispiel der vorbeugende Brandschutz in den Amtsgebäuden, die erste Löschhilfe, der Hauswachdienst und Hilfe bei technischen Sicherungsmaßnahmen.